Vereinheitlichung der Kirchenaustrittsgebühren

Abgeschlossen
1 Mitzeichnung
  • Anderes
  • Gesamtthüringen
  • eingereicht von Andreas Schmidt
    aus 10437 Berlin
  • veröffentlicht am

Welches Ziel hat die Petition?

Der Freistaat Thüringer möge sich mittels einer Bundesratsinitiative für eine bundesweit einheitliche Gebühr für Kirchenaustritte bis maximal 10,- € oder sogar eine Gebührenfreiheit einsetzen. Ziel der Petition ist es, diese Ungleichbehandlung durch eine bundesweit einheitliche Gebührenregelung zu beenden.

Welche Entscheidung wird beanstandet?

Nein, die Petition richtet sich nicht gegen eine bestimmte Entscheidung.

Wie wird die Petition begründet?

Zur Begründung: Die Möglichkeit, zur Wahrnehmung der negativen Religionsfreiheit aus Art. 4 I GG aus einer der christlichen Kirchen auszutreten, kann zur Zeit nicht von allen Bundesbürgern unter der gleichen Voraussetzung wahrgenommen werden. In fast allen Ländern erheben Behörden für einen Kirchenaustritt Gebühren, die je nach Wohnort in unterschiedlicher Höhe anfallen. In den einzelnen Ländern gelten folgende Gebühren: in Baden-Württemberg zwischen 10 und 60 € in Bayern 31 € in Berlin 30 € in Brandenburg wird keine Gebühr erhoben in Bremen 5 € in Hamburg 31 € in Hessen 25 € in Mecklenburg-Vorpommern 10 € in Niedersachsen 25 € in Nordrhein-Westfalen 30 € gemäß Kirchenaustrittsgesetz NRW (seit Mitte 2006) in Rheinland-Pfalz 20,45 € im Saarland 32 € in Sachsen 26 € in Sachsen-Anhalt 25 € in Schleswig-Holstein 20 € in Thüringen 30 € Somit sind einige austrittswillige Kirchenmitglieder wegen ihres Wohnortes gegenüber anderen im Vor- (Brandenburg) oder Nachteil (stellenweise in Baden-Württemberg).

Richtet sich die Petition auf die Änderung eines Gesetzes? Wie und warum soll das Gesetz geändert werden?

Es müssten jene Gesetze und auf sie aufbauenden Verordnungen geändert werden, welche die Gebühren im Falle eines Kirchenaustritts bestimmen.

Welche Rechtsbehelfe wurden in dieser Sache bereits eingereicht?

Es wurden keine anderen Rechtsbehelfe genutzt.

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