Verfassungsreform 2.0 – Bürger- und Grundrechte ausbauen, Demokratie schützen

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  • Verfassungsfragen & Parlamentarisches
  • Gesamtthüringen
  • eingereicht von Mehr Demokratie e.V. Ralf-Uwe Beck
    aus 99084 Erfurt
  • veröffentlicht am 28.05.2024
  • noch 18 Tage mitzeichenbar

Welches Ziel hat die Petition?

Der Landtag wird aufgefordert, eine erneute Verfassungsreform vorzubereiten. Dabei sollen folgende bei der am 26. April 2024 beschlossenen Reform nicht berücksichtigte Punkte aufgegriffen werden:

1. Direkte Demokratie

  • 1.a) Senkung der Unterschriftenhürde für Bürgeranträge von 50.000 auf 5.000
  • 1.b) Senkung der Unterschriftenhürde für Volksbegehren von 10 % auf 5 %
  • 1.c) Lockerung des Finanztabus für Volksbegehren
  • 1.d) Einführung des niedrigschwelligen Volkseinwands

2. Grund- und Menschenrechte

  • 2.a) Stärkung der Grundrechte von Kindern und Jugendlichen
  • 2.b) Stärkung der Grundrechte von Menschen mit Behinderungen
  • 2.c) Internationale Abkommen über Menschenrechte in Verfassungsrang erheben

3. Schutz der Demokratie

  • 3.a) Kündigung von Rundfunkstaatsverträgen nur mit Zustimmung des Landtages
  • 3.b) Ausschluss von unverbindlichen Volksbefragungen
  • 3.c) Ministerpräsidenten offen wählen und Wahl klar regeln
  • 3.d) Blockade der Wahl von Mitgliedern des Verfassungsgerichts verhindern.


Wie wird die Petition begründet?

Bei der am 26. April 2024 vom Landtag beschlossenen Verfassungsreform sind wichtige Anliegen unberücksichtigt geblieben. So wurden trotz dringenden Reformbedarfs die Hürden für Bürgeranträge und Volksbegehren nicht gesenkt. Zudem wurden weitere Vorschläge u. a. zu Grund- und Menschenrechten nicht berücksichtigt. Außer acht gelassen wurden auch die zwischenzeitlich mit dem Thüringen-Projekt des Verfassungsblog gGmbH veröffentlichten Vorschläge, mit denen die Demokratie vor dem Zugriff einer autoritär-populistischen Partei geschützt werden kann.

Richtet sich die Petition auf die Änderung eines Gesetzes? Wie und warum soll das Gesetz geändert werden?

Die Petition verlangt nach Änderungen der Thüringer Verfassung; von da ausgehend wären Anpassungen im ThürBVVG vorzunehmen.

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