Der Landtag wird aufgefordert, eine erneute Verfassungsreform vorzubereiten. Dabei sollen folgende bei der am 26. April 2024 beschlossenen Reform nicht berücksichtigte Punkte aufgegriffen werden:
1. Direkte Demokratie
- 1.a) Senkung der Unterschriftenhürde für Bürgeranträge von 50.000 auf 5.000
- 1.b) Senkung der Unterschriftenhürde für Volksbegehren von 10 % auf 5 %
- 1.c) Lockerung des Finanztabus für Volksbegehren
- 1.d) Einführung des niedrigschwelligen Volkseinwands
2. Grund- und Menschenrechte
- 2.a) Stärkung der Grundrechte von Kindern und Jugendlichen
- 2.b) Stärkung der Grundrechte von Menschen mit Behinderungen
- 2.c) Internationale Abkommen über Menschenrechte in Verfassungsrang erheben
3. Schutz der Demokratie
- 3.a) Kündigung von Rundfunkstaatsverträgen nur mit Zustimmung des Landtages
- 3.b) Ausschluss von unverbindlichen Volksbefragungen
- 3.c) Ministerpräsidenten offen wählen und Wahl klar regeln
- 3.d) Blockade der Wahl von Mitgliedern des Verfassungsgerichts verhindern.