Verjährung von Ansprüchen auf Besoldung - Änderung Anspruchsfrist

Mitzeichnen noch 40 Tage
8 Mitzeichnungen
  • Finanzen & öffentliche Abgaben, Öffentlicher Dienst
  • Gesamtthüringen
  • eingereicht von Jörg Lohse
    aus 07407 Rudolstadt
  • veröffentlicht am 29.04.2025
  • noch 40 Tage mitzeichenbar

Welches Ziel hat die Petition?

Der § 12 ThürBesG regelt de Verjährung von Ansprüchen zur Besoldung seit 2016wie folgt: Der Anspruch auf Bezüge nach diesem Gesetz verjährt nach einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist.

Es soll erreicht werden, dass die Anspruchsfrist auf 3 Jahre angehoben wird.

Wie wird die Petition begründet?

Durch die aktuelle Regelung werden viele Beamte einen sehr knappen Zeitfenster für die Erhebung eines Widerspruchs gegen die Besoldung des laufenden Jahres ausgesetzt. Der Dienstherr hat bis zum 01.12. des laufenden Jahres theoretisch die Möglichkeit Defizite z.B. zur Wahrung der verfassungsgemäßen Alimentation auszugleichen. Erfolgt dies nicht, muss bis zum 31.12. des laufenden Jahres Widerspruch eingelegt werden, ansonsten ist die Frist verjährt. Jedes Jahr können viele diese Frist nicht wahren weil sie aus verschiedenen Gründen nicht im Dienst sind oder Informationen zum Widerspruch nicht rechtzeitig erhalten. Dies stellt eine große Benachteiligung dar. In vielen anderen Bundesländern gibt es bereits eine deutlich längere Widerspruchsfrist, die sich i.d.R. an § 195 BGB (Regelmäßige Verjährungsfrist) orientiert.

Richtet sich die Petition auf die Änderung eines Gesetzes? Wie und warum soll das Gesetz geändert werden?

§ 12 ThürBesG - Es wird die Anhebung der Anspruchsfrist von 1 Jahr auf 3 Jahre gefordert. Es wird folgende Formulierung vorgeschlagen:

Ansprüche nach diesem Gesetz oder auf Grund dieses Gesetzes verjähren in einer regelmäßigen Verjährungsfrist von 3 Jahren. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs über die Verjährung.

Verteilung der digitalen Mitzeichnungen