Die Petition wurde antragsgemäß auf der Petitionsplattform des Thüringer Landtags veröffentlicht und während der sechswöchigen Mitzeichnungsphase durch 2.897 Mitzeichnungen auf der Petitionsplattform sowie auf Unterschriftslisten unterstützt. Da damit das erforderliche Quorum von 1.500 Mitzeichnungen erreicht wurde, hat der Petitionsausschuss am 24. April 2025 eine öffentliche Anhörung zu der Thematik durchgeführt. In diesem Rahmen hatten die Initiatoren der Petition die Gelegenheit, noch einmal vor den Mitgliedern des Petitionsausschusses sowie den anwesenden Fachpolitikern aus dem Ausschuss für Wirtschaft, Landwirtschaft und ländlichen Raum und dem zuständigen Staatssekretär Malsch das Petitionsanliegen ausführlich vorzustellen.
Im Anschluss wurde die Petition zunächst im zuständigen Fachausschuss weiter beraten. Dieser empfahl im Ergebnis seiner Beratungen, nach § 17 Nr. 2 a) Thüringer Petitionsgesetz festzustellen, dass dem vorgebrachten Anliegen entsprochen werden konnte.
Bei der abschließenden Beratung der Petition in der 11. Sitzung des Petitionsausschusses fasste der Petitionsausschuss zusammen, dass die KULAP-Richtlinie sich gegenwärtig in der Anpassung befindet. Die Nutzung des angebotenen Flächenregisters ist weiterhin freiwillig und soll auch dauerhaft freiwillig bleiben. Damit wurde dem Anliegen der Petition vollumfänglich Rechnung getragen.
Im Ergebnis stellte der Petitionsausschuss daher nach § 17 Nr. 2 a) Thüringer Petitionsgesetz fest, dass dem vorgebrachten Anliegen entsprochen werden konnte.

