Der Petitionsausschuss hat die Petition auf der Grundlage des Petitionsvorbringens und einer vom Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz (TMUEN) eingeholten Stellungnahme beraten. Im Ergebnis fasste der Petitionsausschuss zusammen, dass auch das TMUEN in seiner Stellungnahme zum Ausdruck gebracht hat, dass der öffentlichen Hand beim Klimaschutz eine Vorbildfunktion zukommt. Die vom Petenten geforderten Festlegungen auf konkrete Technologien bzw. Maßnahmen wurden jedoch als durchaus problematisch bewertet, da in diesem Bereich Vorfestlegungen aufgrund der steten technologischen Neuentwicklungen kontraproduktiv sein könnten. Im Übrigen hatte das TMUEN darauf hingewiesen, dass die bundesgesetzlichen Rahmenbedingungen zum weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien zuletzt bereits verbessert worden seien.
Vor diesem Hintergrund bedankte sich der Petitionsausschuss für die gegebenen Anregungen. Damit diese im politischen Diskurs ggf. Berücksichtigung finden können, beschloss der Petitionsausschuss, die Petition gemäß § 17 Abs. 6 Thüringer Petitionsgesetz den Fraktionen des Thüringer Landtags zur Kenntnis zu geben. Die Fraktionen werden damit in die Lage versetzt, die gegebenen Anregungen bzw. Teile davon ggf. aufzugreifen.