Vollsperrung B4 Nordhausen für mindestens 2 Jahre

Teaserbild der Petition
Abgeschlossen
2211 Mitzeichnungen
  • Baurecht, Kommunales, Mobilität, Wirtschaft
  • Nordthüringen
  • eingereicht von Melanie Schade
    aus 99734 Nordhausen
  • veröffentlicht am 27.11.2023
  • 05.12.2024
    Statusänderung zu Abgeschlossen
  • 05.12.2024
    Abschlussbericht

    Der Petitionsausschuss hatte zunächst eine öffentliche Anhörung zu der Petition durchgeführt.

    Im Rahmen der öffentlichen Anhörung schilderten die Anzuhörenden eindrücklich die mit den Umleitungsstrecken einhergehenden Belastungen der betroffenen Bürgerinnen im Bürger.

    Die Staatssekretärin im Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL) verwies zunächst auf den örtlichen Umfang der Gesamtmaßnahmen und erläuterte die einzelnen Bauabschnitte. In diesem Zusammenhang informierte sie auch über die Zeitschiene für die Umsetzung der einzelnen baulichen Maßnahmen und die Sperrung einzelner Strecken-abschnitte. Schließlich machte die Staatssekretärin Ausführungen zu den Umleitungsstrecken.

    Im Nachgang zu der öffentlichen Anhörung hat der Petitionsausschuss die Petition erneut beraten. Dem Ausschuss ist bewusst, dass die genannten Umleitungsstrecken eine Belastung für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger darstellt. Gleichwohl ist die Sperrung der B 4 unvermeidbar; die Straßenbreite lässt keine halbseitige Verkehrsführung zu. Auch die Prüfung vieler Alternativen mit den Beteiligten der Baumaßnahme führte zu keinem anderen Ergebnis.

    In diesem Zusammenhang weist der Ausschuss darauf hin, dass für die Umleitungsführung grundsätzlich das qualifizierte Straßennetz aus Landesstraßen und teilweise auch die Bundes-straße B 243 genutzt wurden. Da das Landesstraßennetz an den genannten Stellen teilweise nicht diese komfortablen Breiten wie eine Bundesstraße hat, wurde die Verkehrsrichtung geteilt. Es erfolgt zum einen eine nördliche Umleitung über Buchholz auf der rechten Seite um die Baumaßnahme herum und zum anderen wird der Verkehr aus dem Harz in Richtung Nordhausen über den südlichen Teil geführt. Diese Lösung ist das Nahräumigste, was mit den Trägern der öffentlichen Belange und den Verkehrsbehörden abgestimmt werden konnte.

    Zu der Frage, warum bei vorangegangenen Maßnahmen des Wasserverbands Nordhausen in dem letzten Abschnitt eine halbseitige Sperrung möglich gewesen sei, verweist der Petitionsausschuss auf die Ausführungen des TMIL. Danach sei diese Aufgrabung, die im Sperrschatten der Deckensanierung erfolgt sei, um keine doppelte Sperrung zu haben, im Seitennebenraum durchgeführt worden, entsprechend nicht über die komplette Fahrbahnbreite. Somit hätten die Abstände entsprechend der Technischen Regeln für Arbeitsstätten mit einer halbseitigen Sperrung eingehalten werden können. Bei einer Deckensanierung, bei der alle Schichten zurückgebaut und dann auch noch Aufgrabungen für Leitungen im Untergrund durchgeführt würden, sei eine halbseitige Sperrung aber nicht möglich.

    Hinsichtlich der Sicherstellung des Katastrophenschutzes während der Vollsperrung der B 4 verweist der Petitionsausschuss darauf, dass im Vorfeld eine Abstimmung mit den Trägern öffentlicher Belange erfolgte. Die Sperrungen wurden zudem mit den Rettungskräften, der Polizei und der Feuerwehr abgestimmt. Auf dieser Grundlage wurde ein Sperrkonzept aufgestellt.

    Im Ergebnis seiner mehrfachen Beratungen hat der Petitionsausschuss die Petition mit den vorgenannten Informationen abgeschlossen (§ 17 Nr. 2 b) Thüringer Petitionsgesetz).

  • 18.01.2024
    Zwischenbericht

    Die Petition ist am 27. November 2023 auf der Petitionsplattform des Thüringer Landtags veröffentlicht worden. In der sechswöchigen Mitzeichnungsphase wurde die Petition von 132 Mitzeichnern unterstützt. Außerdem liegen dem Petitionsausschuss Listen mit weiteren 2.079 Unterstützern vor.

    Mit einer Gesamtzahl von 2.211 Mitzeichnungen wurde das für eine öffentliche Anhörung erforderliche Quorum erreicht.

    Der Petitionsausschuss hat deshalb beschlossen, eine öffentliche Anhörung zu der Petition durchzuführen.

    Die Anhörung wird am 23. Mai 2024 um 15:00 Uhr im Thüringer Landtag stattfinden.

    Es ist beabsichtigt, die Anhörung als Video-Stream auf der Homepage des Landtags unter https://www.thueringer-landtag.de/ im Internet zu übertragen.

     

  • 09.01.2024
    Statusänderung zu In Beratung
  • 27.11.2023
    Statusänderung zu Mitzeichnen