Vollständige Renaturierung der Industriebrache in der Ilmaue/Oberweimar - für eine zukunftsfähige Stadtentwicklung (Hochwasser-, Natur- und Klimaschutz)

Abgeschlossen
1651 Mitzeichnungen
  • Anderes
  • Gesamtthüringen
  • eingereicht von Grit Tetzel
    aus 99423 Weimar
  • veröffentlicht am 29.03.2021

Welches Ziel hat die Petition?

Das Land Thüringen und die Stadt Weimar werden aufgefordert, die durchgängige Wiederherstellung der Ilmaue im Bereich des ehemaligen Betriebsgeländes der Elektroinstallation Oberweimar (EOW-Gelände) auf der Basis der landes- und kommunalpolitischen Beschlüsse und Programme umzusetzen. Alle baulichen Anlagen werden zurückgebaut, die natürliche Geländehöhe wiederhergestellt und die Flächen vollständig renaturiert, • um aktiv den Klimaschutz zu befördern • um die Maßnahmen des Thüringer Landesprogramm Hochwasserschutz 2016 – 2021 und des derzeit in der Anhörung befindlichen Thüringer Landesprogramm Hochwasserschutz 2022 – 2027 umzusetzen, • um die Ziele der Thüringer Strategie zur Erhaltung der biologischen Vielfalt zu erreichen, • um die Vorgaben des Regionalplanes Mittelthüringen umzusetzen, • um die Zielstellung des Flächennutzungsplanes (FNP) und des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK) der Stadt Weimar zu erreichen, • um eine durchgehende Verbindung zwischen der Auenlandschaft des Landschaftsschutzgebietes Mittleres Ilmtal und dem UNESCO-Weltkulturerbe Park an der Ilm herzustellen. • um die bisher naturschutzrechtlich angeordneten und umgesetzten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen und die damit verbundenen finanziellen Aufwendungen im geplanten vollem Umfang zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft zur Geltung zu bringen.

Welche Entscheidung wird beanstandet?

Die Stadtverwaltung hat am 07.07.2020 dem Stadtrat einen Grundsatzbeschluss zum Verkauf eines Teils des ehemaligen EOW-Geländes vorgelegt (DS 2020/193/V). Der Antrag wurde einstweilig zurückgestellt. Im Zuge der Diskussionen über den Antrag wurde deutlich, dass die Stadtverwaltung bereits seit 2017 mit einem Unternehmen über den Verkauf des Geländes verhandelt. Nachdem vorliegendem Konzept soll ein Bestandsgebäude zu Büroflächen für 70 Mitarbeiter und 4 Wohnungen mit den erforderlichen Stellplätzen durch einen privaten Investor umgebaut werden. Trotz vielfältiger Einsprüche verfolgt die Stadtverwaltung weiter das Vorhaben des Verkaufes zur wirtschaftlichen Nutzung inklusive Erhalt mindestens eines großen Gebäudes und den Bau eines großen Parkplatzes. Dadurch wird gegen die Ziele des beschlossenen FNPs und ISEKs der Stadt Weimar verstoßen, die einen vollständigen Rückbau aller Gebäude und eine vollständige Renaturierung der Flächen vorsehen.

Welche Behörde hat die Entscheidung getroffen?

Der Antrag für den Grundsatzbeschluss (DS 2020/193/V) zum Verkauf des ehemaligen EOW-Geländes wurde durch den Oberbürgermeister der Stadt Weimar unterzeichnet.

Wie wird die Petition begründet?

1. Das Vorhaben widerspricht vertraglich geregelten Verbindlichkeiten Die Stadt Weimar hat das Grundstück des ehemaligen EOW-Geländes 1992 von der Treuhandanstalt erworben, mit der Auflage, die aufstehenden Gebäude vollständig zu entfernen, den Rückbau zu betreiben und das Gelände langfristig zu renaturieren. 2. Es fanden seitens der Stadt Weimar keine den Petenten bekannten Prüfungen von Alternativstandorten für das aktuell kaufbereite Unternehmen statt. Es besteht weder eine sachliche Begründung noch eine sachliche Notwendigkeit für die Investition innerhalb dieses sehr wertvollen Landschaftsraumes der Ilmaue. 3. Das Vorhaben widerspricht kommunalpolitischen Vorgaben und entwertet bereits langjährig angelegte Naturschutzmaßnahmen. Rund die Hälfte der notwendigen Maßnahmen für die vollständige Renaturierung wurden als Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nach Naturschutzrecht bereits umgesetzt. Um die Renaturierung fortzusetzen, hat die Stadt Weimar 2011 alle betroffenen Flurstücke des EOW-Geländes für den Ausgleichsflächenpool der Impulsregion Erfurt-Weimar-Jena angemeldet. 4. Das Vorhaben widerspricht landespolitischen Vorgaben und Entwicklungszielen im Hochwasser-, Natur- und Klimaschutz. Das Gelände befindet sich vollständig im Überschwemmungsgebiet der Ilm auf dem Stadtgebiet Weimar. Das Überschwemmungsgebiet der Ilm im Landkreis Weimarer Land und in der kreisfreien Stadt Weimar von Barchfeld bis Kleinkromsdorf wurde mit der Verordnung vom 9. Mai 2006 (StAnz Nr. 30/2006, S. 1155-1156) festgesetzt. Die Renaturierung der Ilmaue am EOW-Gelände ist eine Notwendigkeit für Klimaschutz und Naturschutz in Thüringen. Sie unterstützt die Maßnahmen der EG--WRRL (Wasserrahmenrichtlinie) zur Wiederherstellung eines guten ökologischen Zustandes der Ilm. Das Auengebiet zwischen Oberweimar und Ehringsdorf kann zu einem wichtigen Trittstein mit zahlreichen Lebensräumen für vom Aussterben bedrohten Pflanzen- und Tierarten im Biotopverbundsystem zwischen dem mittleren und dem unteren Ilmtal entwickelt werden. Eine durchgehende unversiegelte Ilmaue verbessert als überregional wirksame Luftleitbahn die Frischluftversorgung der Stadt und erhöht den Erholungswert der Landschaft. 5. Das Vorhaben widerspricht landespolitischen Entwicklungszielen für den Kulturlandschaftsraum. Ein Landschaftspark zur Verbindung der heutigen UNESCO-Weltkulturerbestätten Schloss und Park Tiefurt, Park an der Ilm und Schloss und Park Belvedere wurde bereits von Herzogin Maria Pawlowna im 19. Jahrhundert geplant. Im Zuge der Landesverschönerung sollte analog des Beispiels des Dessau-Wörlitzer Gartenreiches großräumig eine Kulturlandschaft in Weimar gestaltet werden, deren Bedeutung eine Ausstrahlung weit über die Landesgrenzen hinaus erreicht hätte. Mit dem vollständigen Rückbau der Gebäude des EOW-Geländes besteht die einmalige Chance die städtebaulichen Fehlentwicklungen der Vergangenheit, insbesondere aus der DDR-Zeit zu reparieren sowie den bereits im 19. Jahrhundert formulierten kulturellen Anspruch bei der Gestaltung von Landschaftsräumen umzusetzen. Die Renaturierung und Gestaltung einer Kulturlandschaft ohne bauliche Störungen verbindet nicht nur die weltweit beachteten Parkanlagen der klassischen und nachklassischen Zeit in Weimar. Zusammenfassung Durch den konsequenten Rückbau des ehemaligen Industriestandortes EOW und eine vorrangige Berücksichtigung der Themen Klimaschutz, Hochwassermanagement und Naturschutz im Sinn einer ökologischen und naturnahen Entwicklung kann innerhalb der Auenlandschaft eine zukunftsweisende Stadtentwicklung im Umgang mit den natürlichen Ressourcen am Standort eingeleitet werden.

Richtet sich die Petition auf die Änderung eines Gesetzes? Wie und warum soll das Gesetz geändert werden?

Die Petition richtet sich nicht auf die Änderung eines Gesetzes, sondern gegen die Aufgabe der ursprünglichen Planungsziele der vollständigen Renaturierung durch die Privatisierung von Teilflächen. Sollte der Stadtrat Weimar den Verkauf des EOW-Geländes beschließen und der Oberbürgermeister der Stadt Weimar das Gelände privatisieren, kann das nicht mehr rückgängig gemacht werden. Deshalb wendet sich diese Petition vor der Beschlussfassung des Stadtrates an den Landtag. Das Land wird aufgefordert, das bereits angearbeitete integrale Hochwasserschutzkonzept des Landes für den Bereich der Mittleren Ilm zu finalisieren und zu veröffentlichen. Im Rahmen seiner Fachaufsicht gegenüber den unteren Behörden soll das Land darauf hinwirken, dass das EOW-Gelände vollständig zurückgebaut wird, um Hochwasserschutz, Naturschutz und Klimaschutz wirksam voran zu bringen. Der Landtag soll Maßnahmen diskutieren, die geeignet sind, dass langfristige Entwicklungsziele der Regionalplanung, der Stadtentwicklung, der Kulturpolitik und des Naturschutzes im Bereich des EOW-Geländes erreicht werden. Insbesondere soll die Bewertung von durchgeführten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nach Naturschutzrecht erhöht werden. Da sie nur "Ersatz" sind, ist ihr ökologischer Wert oft geringer als der Verlust an anderer Stelle. Wenn auch dieser Ersatz (in diesem Fall die bereits erfolgten A+E-Maßnahmen am Standort) entwertet wird, bleibt wenig übrig von dem Anliegen der Ersatzmaßnahmen. Angesichts der landesweit fortschreitenden Flächenversieglungen, des Artensterbens und der Klimaveränderungen ist die Chance dieser außerordentlich sinnvollen Entwicklungsmaßnahme unbestritten. Die Stadt Weimar soll durch Verlagerung der jetzigen Zwischennutzungen und der Renaturierung eine umweltgerechte Stadtentwicklung aktiv und zukunftsfähig vorantreiben.

Welche Rechtsbehelfe wurden in dieser Sache bereits eingereicht?

Die Stadtratsfraktion der Partei Die Linke hat einen Antrag zur Konzeptvergabe beim Verkauf des Grundstückes gestellt. (DS 2020/186/A) Die Stadtratsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen hat einen Antrag gestellt, das EOW-Gelände nicht zu verkaufen (2020/329/A). Der Naturschutzbeirat der Stadt Weimar hat sich mit offenen Briefen an den Oberbürgermeister und die Mitglieder des Stadtrates für die Beibehaltung der bisherigen Ziele der Renaturierung des ehemaligen EOW-Geländes ausgesprochen. Die anerkannten Naturschutzverbände NABU, BUND und GRÜNE LIGA haben sich gegenüber der Stadt Weimar für die Beibehaltung der bisherigen Ziele der Renaturierung des ehemaligen EOW-Geländes ausgesprochen.

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