Vollständige Renaturierung der Industriebrache in der Ilmaue/Oberweimar - für eine zukunftsfähige Stadtentwicklung (Hochwasser-, Natur- und Klimaschutz)

Abgeschlossen
1651 Mitzeichnungen
  • Anderes
  • Gesamtthüringen
  • eingereicht von Grit Tetzel
    aus 99423 Weimar
  • veröffentlicht am 29.03.2021
  • 05.09.2022
    Abschlussbericht

    Im Rahmen des Petitionsverfahrens informierte das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales (TMIK) den Petitionsausschuss darüber, dass ein Flächenverkauf nicht mehr im Weimarer Stadtrat diskutiert werde. Allerdings gebe es nunmehr Pläne, das auf dem Gelände vorhandene „Haupthaus“ oder „Alte Villa“ genannte Gebäude an ein ortsansässiges Planungsbüro zu verpachten, um es einer Nutzung zuzuführen. Die Stadt halte grundsätzlich an dem im Flächennutzungsplan festgelegten Ziel der Renaturierung des EOW-Geländes fest. Eine Nachnutzung der vorhandenen Aufbauten sei im Rahmen des Bestandsschutzes jedoch zulässig, so dass auch aus haushalterischen Gründen eine Veräußerung möglich sei, um den Abriss der übrigen Gebäude finanzieren zu können.

    Der Sachverhalt sei auch naturschutzfachlich ausgiebig gewürdigt worden. Zusammenfassend sei aus Sicht des Naturschutzes festzustellen, dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt dem beabsichtigten Gebäudeausbau und der Errichtung eines Betriebsgeländes im Bereich des EOW-Geländes in der Ilmaue bei Oberweimar keine greifbaren Naturschutzbelange entgegenstehen würden. Um die Pläne zur durchgängigen Renaturierung der Ilmaue für diesen Teilabschnitt in die Tat umzusetzen, bedürfe es zunächst der städteplanerischen Lenkung und der Entscheidung des Stadtrates von Weimar. Im Flächennutzungsplan der Stadt Weimar werde der Bereich des EOW als Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft (§ 5 Abs. 2 Nr. 10 Baugesetzbuch [BauGB]) dargestellt. Diese bildeten eine Flächenreserve, um den voraussichtlichen Bedarf an Ausgleichsflächen für künftige Bebauungsvorhaben im Stadtgebiet decken zu können.

    Der Petitionsausschuss hatte die vorliegende Petition auf der Petitionsplattform im Internet veröffentlicht. In der sechswöchigen Mitzeichnungsphase wurde diese durch 1.657 Mitzeichnungen unterstützt. Da somit das Quorum von 1.500 Mitzeichnungen gemäß § 16 Abs. 1 Satz 2 ThürPetG erfüllt wurde, hat der Petitionsausschuss eine öffentliche Anhörung in der Angelegenheit durchgeführt.

    Zur Vorbereitung der Anhörung hat der Petitionsausschuss den Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz (AfUEN) sowie den Innen- und Kommunalausschuss (InnKA) um Mitberatung der Petition ersucht. Die sehr informative Anhörung wurde schließlich in der 19. Sitzung des Petitionsausschusses am 8. Juli 2021 unter Beteiligung der genannten Fachausschüsse, Vertretern der Landesregierung sowie der Stadt Weimar durchgeführt. Im Anschluss an die Anhörung erfolgte die weitere inhaltliche Auseinandersetzung mit der Thematik zunächst in den beiden genannten Fachausschüssen. Im Ergebnis der Mitberatung hat der Innen- und Kommunalausschuss festgestellt, dass die Stadt Weimar im Rahmen ihrer kommunalen Selbstverwaltung und der Ausübung des kommunalen Planungsrechts die entsprechenden Aufgaben ordnungsgemäß wahrgenommen hat und wahrnimmt. Der Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz konstatierte im Ergebnis seiner Mitberatung, dass das Vorhaben der Stadt Weimar als Projekt im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung zu betrachten und zu behandeln ist. Der AfUEN begrüßte das in der Petition dargelegte Ziel zu einer möglichst weitgehenden Renaturierung des EOW-Geländes ausdrücklich. Nach Feststellung des Ausschusses könnte sowohl der Hochwasserschutz verbessert als auch durch die Vernetzung von Biotopen ein wichtiger Beitrag für den Naturschutz geleistet werden. Allerdings kam auch der AfUEN zu dem Schluss, dass der Rückbau der Gebäude und die Renaturierung des Geländes an Finanzierungsfragen geknüpft sind, die nur in der kommunalen Verantwortung der Stadt Weimar gelöst werden können. Weiterhin hat der AfUEN um Prüfung gebeten, inwieweit Hochwasserschutzmaßnahmen auf dem EOW-Gelände vom Freistaat Thüringen querfinanziert bzw. gefördert werden könnten.

    Der Petitionsausschuss hat die Petition auf Basis der Mitberatungsergebnisse der beiden Fachausschüsse in seiner 25. Sitzung am 20. Januar 2022 abschließend behandelt. Im Zuge dieser Beratung hat sich der Petitionsausschuss auch noch einmal mit dem Inhalt des seinerzeitigen Kaufvertrages zwischen der Treuhand und der Stadt Weimar auseinandergesetzt und festgestellt, dass sich diesem Kaufvertrag keine Auflagen im Hinblick auf die weitere Nutzung, insbesondere in Bezug auf naturschutzfachliche Erwägungen, entnehmen lassen. Gleichzeitig hat der Petitionsausschuss im Austausch mit der Landesregierung feststellen müssen, dass gegenwärtig keine Fördermöglichkeiten für Hochwasserschutzmaßnahmen auf dem Gelände bestehen. Vor diesem Hintergrund fasste der Petitionsausschuss zusammen, dass die Angelegenheit weiterhin schwierig zu beurteilen ist. Im Zuge des Petitionsverfahrens konnte ein Rahmen geschaffen werden, in dem (im Zuge der öffentlichen Anhörung) noch einmal ein unmittelbarer Austausch zwischen den Petenten und der Stadtverwaltung Weimar ermöglicht wurde. Der Petitionsausschuss hofft, dass dieser Dialog auch zukünftig außerhalb des Verfahrens fortgesetzt werden kann. In rechtlicher Hinsicht hat die Prüfung im Petitionsverfahren ergeben, dass gegenwärtig keine Rechtsverstöße auf Seiten der Stadt Weimar festgestellt werden konnten. Im Übrigen hat die Stadt Weimar die Entscheidung zum weiteren Umgang mit dem EOW-Gelände im Rahmen des Rechts der kommunalen Selbstverwaltung zu treffen, was durch den Petitionsausschuss nicht in Frage gestellt wird.

  • 11.08.2021
    Zwischenbericht

    Die Petition ist am 29. März 2021 auf der Petitionsplattform des Thüringer Landtags veröffentlicht worden. In der sechswöchigen Mitzeichnungsphase wurde die Petition von 1.657 Mitzeichnern unterstützt. Damit wurde das für eine öffentliche Anhörung im Petitionsausschuss notwendige Quorum von 1.500 Mitzeichnern erreicht.

    Die öffentliche Anhörung fand am 8. Juli 2021 im Thüringer Landtag statt.

    Der Petitionsausschuss wird voraussichtlich in seiner nächsten Sitzung über das weitere Verfahren in der Angelegenheit beraten.