Von der amtlichen Rechtschreibung abweichendes Gendern in der öffentlichen Verwaltung in Thüringen

Abgeschlossen
1 Mitzeichnung
  • Anderes
  • Gesamtthüringen
  • eingereicht von Axel Gloerfeld
    aus 99096 Erfurt
  • veröffentlicht am 11.10.2021

Welches Ziel hat die Petition?

1. Positionierung der Thüringer Gleichstellungsbeauftragten und der Landesregierung zur Frage des Genderns mit Schreibformen zur Kennzeichnung mehrgeschlechtlicher Bezeichnungen im Wortinneren (Genderstern, Doppelpunkt, Gender-Gap, Binnen-I) im amtlichen Schriftverkehr in Thüringen unter Berücksichtigung des Beschlusses des Rats für deutsche Rechtschreibung vom 26. März 2021. 2. Anpassung der "Empfehlungen für gendersensible Sprache - Sprich mit mir!" an die Vorgaben des amtlichen Regelwerks der deutschen Rechtschreibung durch die Thüringer Gleichstellungsbeauftragte und Erweiterung des Kabinettsbeschlusses zur geschlechtergerechten Sprache in Thüringer Gesetzen und Rechtsverordnungen vom 13. April 2021 um die Schreibung im amtlichen Schriftverkehr. 3. Schaffung von einheitlichen (rechtmäßigen) Vorgaben und Informationen der Bediensteten.

Welche Entscheidung wird beanstandet?

Die Petition richtet sich gegen die Entscheidung der Thüringer Gleichstellungsbeauftragten, mir auf meine E-Mails nicht zu antworten bzw. gegen ihre damit konkludent verbundene Entscheidung, ihre Empfehlungen für gendersensible Sprache trotz erheblicher rechtlicher Einwände nicht ändern/anpassen zu wollen. Meine Petition richtet sich zudem gegen den o.g. Kabinettsbeschluss, der das Verbot des Genderns mit Genderstern & Co rechtlich nicht nachvollziehbar nur auf Gesetze und Verordnungen beschränkt.

Welche Behörde hat die Entscheidung getroffen?

Gegenstand meiner Petition ist das von der amtlichen Rechtschreibung abweichende Gendern in der öffentlichen Verwaltung in Thüringen mit Genderstern & Co. Diese Schreibung ist mittlerweile nicht nur im amtlichen Schriftverkehr, sondern auch in Vorschriften und Amtsbezeichnungen zu finden. Dies erfolgt ohne Rechtsgrundlage. Sie ist insbesondere nicht von § 28 Thüringer Gleichstellungsgesetz gedeckt. Diese Wortkonstruktionen verstoßen gegen § 23 Abs. 1 ThürVwVfG (Amtssprache) und gegen die Verpflichtung zur politischen Neutralität staatlicher Organe.

Wie wird die Petition begründet?

In zahlreichen Behörden, Universitäten, Medien und in der Wirtschaft haben Gleichstellungsbeauftragte mittlerweile das Gendern durchgesetzt, in den öffentlichen Verwaltungen auf der Grundlage von Gleichstellungsgesetzen. Obwohl es Umfragen zufolge von der Bevölkerung mehrheitlich abgelehnt wird, verfolgen die Gleichstellungsbeauftragten trotz hiergegen erhobener sprachwissenschaftlicher und rechtlicher Einwände davon unbeeindruckt weiterhin das politisch-ideologische Ziel, aus Gründen der Geschlechtergerechtigkeit die Sprache zu ändern. Dies geschieht unter dem Deckmantel der Freiwilligkeit ("Empfehlungen") wohl wissend, dass durch moralisierende Sprachvorgaben ("gendersensible Sprache") langfristig ein Konformitätsdruck auf die Bediensteten ausgeübt wird, die empfohlene Schreibweise früher oder später anzuwenden. Ziel ist, deren Bewusstsein in die gewünschte ideologische Richtung zu lenken.

Richtet sich die Petition auf die Änderung eines Gesetzes? Wie und warum soll das Gesetz geändert werden?

Mit der Petition wird bezweckt, die Thüringer Gleichstellungsbeauftragte und die Landesregierung dazu zu bewegen, einheitliche Vorgaben zur geschlechtergerechten Schreibung für alle Behörden des Landes, einschließlich der Schulen und Universitäten, unter strikter Beachtung des amtlichen Regelwerks der deutschen Rechtschreibung, welches Schreibformen wie Genderstern & Co nicht vorsieht, zu schaffen. Es kann nicht sein, dass rechtliche Vorgaben aus rein politisch-ideologischen Gründen (Identitätspolitik) von Gleichstellungsbeauftragten und Behörden missachtet oder toleriert werden. Solche gravierenden Sprachänderungen bedürfen einer demokratischen Legitimation (gesellschaftlich und rechtlich). Der Rat der deutschen Rechtschreibung verweist auf den insoweit erforderlichen allgemeinen Sprachwandel, der folglich nicht gegen den Willen der Mehrheit der Bevölkerung gesetzeswidrig erzwungen werden darf.

Welche Rechtsbehelfe wurden in dieser Sache bereits eingereicht?

Mit zwei E-Mails habe ich die Thüringer Gleichstellungsbeauftragte erfolglos gebeten, mit mitzuteilen, wie sie sich zum Beschluss des Rats für deutsche Rechtschreibung vom 26. März 2021, mit dem sich dieser gegen eine Aufnahme der o.g. mehrgeschlechtlichen Bezeichnungen im Wortinneren in das amtliche Regelwerk der deutschen Rechtschreibung ausgesprochen hat, positioniert. Die Thüringer Gleichstellungsbeauftragte und das TMASGFF sind Herausgeber der "Empfehlungen für gendersensible Sprache - Sprich mit mit!", in deren den Bediensteten u.a. auch die Schreibung mit Genderstern, Gender-Gap und Binnen-I empfohlen wird.

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