Der Petitionsausschuss hat im Rahmen des Petitionsverfahrens die Thüringer Landesregierung aufgefordert, zu der Petition Stellung zu nehmen. Neben den Argumenten der Petition hat der Petitionsausschuss Stellungnahmen des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie in die Beratung einbezogen.
Zusammenfassend wurde die Landesregierung im Rahmen der abschließenden Beratung der Petition um Beantwortung der Frage gebeten, ob die Landesregierung plant, den geschlechtergerechten Sprachgebrauch in der Amtssprache vorzuschreiben.
Das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie teilte mit, dass in § 28 des Thüringer Gleichstellungsgesetzes verankert ist, dass Behörden und Dienststellen bei Erlass von Rechtsvorschriften, Verwaltungsvorschriften, bei der Gestaltung von Vordrucken, in amtlichen Schreiben und bei Stellenausschreibungen soweit wie möglich, geschlechtsneutrale Bezeichnungen zu wählen haben.
Das Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz hat in Umsetzung des § 28 Thüringer Gleichstellungsgesetz eine Kabinettvorlage zu dem Thema „Geschlechtergerechte Sprache in Thüringer Gesetzen und Rechtsverordnungen“ auf dem Weg gebracht. Gemäß Kabinettsbeschluss vom 13. April 2021 sind „Rechtsverordnungen, die von der Landesregierung oder den Ministerien erlassen werden und Entwürfe der Landesregierung für Thüringer Gesetze künftig in geschlechtergerechte Sprache zu formulieren“. Damit soll künftig in den Normtexten die Gleichberechtigung – über die Gleichstellungsklausel am Ende der Verordnungs- und Gesetzestexte hinaus – sichtbar werden und auch diversgeschlechtliche Menschen ansprechen. In der Kabinettvorlage wurden Regelung zur sprachlichen Gleichbehandlung aufgestellt, die als Handreichung den Ministerien zur Verfügung gestellt wurde.
Die Mitarbeiter der Landesverwaltung haben demnach bei Erstellung genannter Texte und Dokumente geschlechtsneutrale Bezeichnungen zu wählen.
In Thüringen existieren Leitfäden bzw. Handreichungen zur Anwendung geschlechtergerechter Sprache. In Beantwortung einer kleinen Anfrage der Abgeordneten Kemmerich und Montag in Drucksache 7/4309 „Verbot von sogenannter Gendersprache in der Schule“ befindet sich eine ausführliche Übersicht, auf welche durch die Landesregierung verwiesen wurde.
Zu der Bitte des Petitionsausschusses um Informationen über das weitere Vorgehen der Landesregierung zur Umsetzung des gendergerechten Sprachgebrauchs teilte das zuständige Ministerium mit, dass die gesetzlichen Regelungen im Thüringer Gleichstellungsgesetz unverändert weitergelten. Die Auffassung der Verfassungskonformität und Notwendigkeit der Anwendung geschlechtergerechter Sprache wird von der Landesregierung aufrechterhalten.
Am 5. Oktober 2022 begann mit einer Auftaktveranstaltung der Beauftragten für Gleichstellung von Frau und Mann des Freistaates Thüringen der von ihr verantwortete Beteiligungsprozess zur Novellierung des Thüringer Gleichstellungsgesetzes. Ob sich daraus die Notwendigkeit einer Veränderung der derzeitigen Verankerung der Anwendung geschlechtergerechter Sprache im Thüringer Gleichstellungsgesetz ergibt, kann derzeit nicht abgesehen werden. Die Eröffnung des Beteiligungsprozesses zur angestrebten Novellierung des Thüringer Gleichstellungsgesetzes ist eines der grundsätzlichen Vorhaben der Landesregierung und nicht die Verankerung geschlechtergerechter Sprache.
Im Ergebnis der Beratung in der 36. Sitzung des Petitionsausschusses wurde auch auf die Drucksache 7/6672 verwiesen. Der Thüringer Landtag hat in seiner 94. Sitzung am 10. November 2022 dazu einen Beschluss gefasst. Unter Hinweis auf die Befassung des Thüringer Landtags mit der diesbezüglichen Thematik - Gendern - und dem Beschluss des Thüringer Landtags (Drs. 7/6672) hat der Petitionsausschuss die Petition gemäß § 17 Nr. 2 b) Thüringer Petitionsgesetz für erledigt erklärt.