Die Petition wurde antragsgemäß auf der Petitionsplattform des Thüringer Landtags veröffentlicht. In der sechswöchigen Mitzeichnungsphase wurde die Petition von keinem Bürger unterstützt.
Der Petitionsausschuss hat im Rahmen des Petitionsverfahrens die Thüringer Landesregierung aufgefordert, zu der Petition Stellung zu nehmen. Der Petitionsausschuss hat die Petition unter Einbeziehung der vorgelegten Stellungnahme des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales abschließend beraten. Im Ergebnis der Beratung beschloss der Petitionsausschuss, Ihre Petition mit den nachfolgenden Informationen nach § 17 Nr. 2 b) Thüringer Petitionsgesetz abzuschließen:
Die „Maßnahme Klubhaus“ der Gemeinde Crossen ist nach Mitteilung der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde im Jahr 2014 Bestandteil der örtlichen Prüfung der Jahresrechnungen 2012 und 2013 durch das Rechnungsprüfungsamt des Landratsamtes Saale-Holzland-Kreis gewesen. Hierbei wurde festgestellt, dass es in der Vorbereitung der Maßnahme zu gravierenden Mängeln gekommen ist, da die Gemeinde ihre Bauherrenaufgabe nur unzureichend wahrgenommen hat. Es sind trotz zahlreicher Beratungen des Gemeinderats grundlegende Projektziele, wie Umfang, Standards, Zeit und Kosten (Gesamtbau- und Folgekosten), nicht ausreichend ermittelt und rechtzeitig festgelegt worden. Durch das Rechnungsprüfungsamt ist auch die mangelnde Zusammenarbeit zwischen Gemeinderat und Planungsbüro beanstandet worden.
Ebenfalls hat das Rechnungsprüfungsamt bemängelt, dass die Vertragsinhalte mit den vom Gemeinderat getroffenen Vertragsbeschlüssen hinsichtlich des Umfangs der Beauftragung zum Teil nicht übereinstimmen. Aufgrund der umfangreichen Anforderungen, welche von der Erstellung der Vergabeunterlagen bis hin zur Abrechnung der erbrachten Leistungen zu beachten sind, hat das Rechnungsprüfungsamt der Gemeinde empfohlen, bei zukünftigen Bauleistungen die im Vergabehandbuch des Bundes enthaltenen diversen Vertrags-bedingungen zu berücksichtigen, um eine umfassende Rechtssicherheit zu gewährleisten und Mehrausgaben zu vermeiden.
Da es im Bauverlauf zu vereinzelten Sachbeschädigungen durch Mitarbeiter der beauftragten Unternehmen gekommen ist, wurde die Gemeinde vom Rechnungsprüfungsamt aufgefordert, entsprechende Schadenersatzforderungen gegen den Verursacher zu prüfen und ggf. die Erstattung der Kosten zu verlangen. Darüber hinaus sollen Rückforderungen für doppelt abgerechnete und bereits durch die Gemeinde bezahlte Positionen erfolgen.
Der Schlussbericht zur Prüfung der Jahresrechnungen 2012 und 2013 der Gemeinde Crossen ist mit dem Gemeinderat und Vertretern der Verwaltungsbehörde ausführlich ausgewertet worden. Die vollständige Ausräumung der Prüfvermerke und Beanstandungen wird seitens der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde gemäß § 7 Abs. 2 des Prüf- und Beratungsgesetzes überwacht.