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Wiedereinführung der sogenannten Brenntage

In Beratung
4 Mitzeichnungen
  • Umwelt & Naturschutz
  • Gesamtthüringen
  • eingereicht von Detlef Nicolmann
    aus 36452 Kaltennordheim
  • veröffentlicht am 20.11.2025

Welches Ziel hat die Petition?

Aufhebung des Verbrennungsverbotes von Pflanzenabfällen.

Welche Entscheidung wird beanstandet?

Verbrennungsverbot für Pflanzenabfälle in Thüringen von 2016.

Welche Behörde hat die Entscheidung getroffen?

Ministerium für Umwelt, Naturschutz, Energie und Forsten.

Wie wird die Petition begründet?

Die Verordnung aus dem Jahr 2016 bedingt eine Unzahl an Transporten der Klein- und Großverursacher von Pflanzenabfällen.

Neben den Abtransporten mittels Privatfahrzeuge und der Entsorgung auf den Wertstoffhöfen sind die Menge an illegaler Entsorgungen eine deutliche Erkenntnis für das entstandene Ungleichgewicht zur Zielstellung. “Schutz von Mensch, Tier und Umwelt. Verbesserung der Luftqualität”!

Eine erhöhte Verkehrsdichte, zusätzliche Abgase und gestiegene Belastung der persönlichen Ressourcen sind die Ergebnisse. Die Zielstellung einer verbesserten Luftqualität bleibt und kann durch definierte Zeiträume erreicht werden.

Richtet sich die Petition auf die Änderung eines Gesetzes? Wie und warum soll das Gesetz geändert werden?

Ja. Die bestehende Thüringer Pflanzenabfall-Verordnung 2016 muss geändert werden und die “Brenntage” sind wieder einzuführen.

Welche Rechtsbehelfe wurden in dieser Sache bereits eingereicht?

Bisher keine.

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