Wir kämpfen ums Überleben - gegen die Rückforderung von Coronahilfen !

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  • Gesamtthüringen
  • eingereicht von Corinne Rommel
    aus 98617 Meiningen
  • veröffentlicht am 25.08.2025
  • noch 41 Tage mitzeichenbar

Welches Ziel hat die Petition?

  1. Aussetzung laufender Rückforderungsverfahren bis zur Klärung
  2. Faire und transparente Prüfung der Rückforderungen
  3. Verzicht auf Rückforderungen bei nachweislicher Hilfsbedürftigkeit
  4. Schaffung eines fairen Härtefallmechanismus
  5. Übernahme von politischer Verantwortung
  6. Rechtssicherheit für die Zukunft

Welche Entscheidung wird beanstandet?

Rückforderungsentscheidungen von Corona-Soforthilfen, die von Landesbehörden, Förderbanken oder Wirtschaftsministerien erlassen wurden.

Welche Behörde hat die Entscheidung getroffen?

In Thüringen primär durch die Thüringer Aufbaubank (TAB) als zuständige Behörde. Sie ist für Bewilligung, Verwaltung und - im Falle von Rückforderungen - auch für die Bescheide verantwortlich. Dabei treten Rückforderungsentscheidungen als Verwaltungsakte in Erscheinung, die formell von der TAB erlassen werden.


Wie wird die Petition begründet?

Die staatlichen Corona-Soforthilfen wurden in einer akuten Krisensituation als schnelle und unbürokratische Unterstützung für Selbständige, Kleinunternehmen und Betriebe bereitgestellt. Die Bewilligung erfolgte oft auf Grundlage unklarer, widersprüchlicher Richtlinien, die sich im Verlauf mehrfach änderten oder nachträglich konkretisiert wurden

Viele Antragsteller*innen handelten in gutem Glauben, basierend auf den zum Zeitpunkt der Antragstellung verfügbaren Informationen, Hinweisen von Behörden und öffentlichen Äußerungen der Politik. In zahlreichen Fällen beruhen heutige Rückforderungen jedoch auf nachträglicher Auslegung oder rückwirkender Anwendung veränderter Kriterien.

Dies stellt aus rechtsstaatlicher Sicht ein erhebliches Problem dar:

  • die Rückforderungen verletzen das Vertrauensprinzip und das Gebot der Rechtssicherheit
  • Antragsteller*innen dürfen nicht nachträglich für Versäumnisse oder Unklarheiten auf Seiten der Verwaltung haftbar gemacht werden
  • eine existenziell belastende Rückforderung widerspricht dem ursprünglichen Zweck der Hilfen




Richtet sich die Petition auf die Änderung eines Gesetzes? Wie und warum soll das Gesetz geändert werden?

Die hier formulierte Petition zielt primär auf eine Änderung der Verwaltungspraxis ab.

Optional: Forderung nach Gesetzesänderung (Aufforderung Bundestag)

  1. §48 VwVfG (Vertrauensschutz bei Verwaltungsakten) schärfen
  2. Beschluss der Fortschreibung des Corona-Hilfsfondsgesetzes (oder vergleichbares Rahmengesetz)
  3. keine rückwirkende Rückzahlung von einmal gewährten Corona-Soforthilfen
  4. eine verbindliche Härtefallklausel aufzunehmen
  5. eine einheitliche, transparente Antrags-und Prüfpraxis durch die Verwaltung ist verpflichtend

Welche Rechtsbehelfe wurden in dieser Sache bereits eingereicht?

Verwaltungsgericht Meiningen:

Urteil vom 13.12.2022 (Az.8K1325/21 Me)

Urteil vom 23.07.2024 (Az.8K142/23 Me)


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