Die Petition wurde antragsgemäß auf der Petitionsplattform des Landtags veröffentlicht. Im sechswöchigen Mitzeichnungszeitraum wurde die Petition durch 17 Mitzeichnungen unterstützt. Da damit das notwendige Quorum von 1.500 Mitzeichnungen nicht erreicht wurde, hat der Petitionsausschuss von der Durchführung einer öffentlichen Anhörung in der Angelegenheit abgesehen.
Im Ergebnis der Beratung der Petition fasste der Petitionsausschuss zusammen, dass sich das in der Petition beschriebene Projekt in einer sehr frühen Planungsphase befindet. Derzeit sind noch nicht die genauen Standorte der in Thüringen vorgesehenen Anlagen bekannt. Mit der zuständigen Genehmigungsbehörde hat der Vorhabenträger bisher noch keinen Kontakt aufgenommen. Ob sich das Vorhaben mit den naturschutzfachlichen Gegebenheiten vor Ort vereinbaren lässt, ist beim derzeitigen Stand der Planungen nicht absehbar. Vor diesem Hintergrund sah der Petitionsausschuss zunächst keine Veranlassung, das Petitionsverfahren fortzuführen. Gleichzeitig empfiehlt er, sich aktiv im Rahmen der weiteren Öffentlichkeitsbeteiligung zu dem Vorhaben zu engagieren, um dort etwaige Bedenken anzubringen.
Im Ergebnis der Beratung beschloss der Petitionsausschuss, die Petition mit diesen Hinweisen und Informationen nach § 17 Nr. 2 b) Thüringer Petitionsgesetz abzuschließen.

