Zentralneubau in der Mitte des Landkreises Eichsfeld

In Beratung
2428 Mitzeichnungen
  • Gesundheit & Soziales
  • Nordthüringen
  • eingereicht von Volker Sommer
    aus 37327 Leinefelde-Worbis
  • veröffentlicht am 27.06.2023

Welches Ziel hat die Petition?

Diese Petition soll erreichen das ein Zentralneubau (Ersatzneubau) in der Mitte des Landkreises Eichsfeld errichtet wird.

Die Petition soll verhindern, das dreistellige Millionenbeträge an Fördermitteln in einen Zentralneubau eines Krankenhauses fließen der von Zweidritteln der Landkreisbewohner nicht akzeptiert bzw. genutzt werden wird und damit von vornherein unwirtschaftlich geplant wird.

Welche Entscheidung wird beanstandet?

JA - jedoch nicht gegen die Entscheidung eines zentralen Neubaus.

Wir akzeptieren, dass es diese Fördermittel nur gibt, wenn mehrere Altstandorte aufgegeben werden und dafür ein zentraler Neubau entsteht.

Allerdings rechtfertigen Tatsachen die Annahme, dass das letzte Gutachten mit einer Standortvorgabe in Auftrag gegeben wurde. Alle Gutachten wurden dem Kreistag sowie Interessierten, auch dem Bürgermeister der Stadt Leinefelde-Worbis, vorenthalten!

Alle vorausgegangenen Gutachten waren im Hinblick auf die Standortvorgabe ergebnisoffen und definierten den Standort in der Mitte des Landkreises bzw. in der Stadt Leinefelde.

Der Altkreis Worbis macht sowohl hinsichtlich der Fläche als auch der Bevölkerung Zweidrittel des Landkreises Eichsfeld aus.

Diese Zweidrittel werden nicht nach Heiligenstadt fahren, sondern bei diesem Standort des Neubaus nach Duderstadt, Nordhausen und Mühlhausen ausweichen und werden das dezentrale Krankenhaus nicht akzeptieren.

Welche Behörde hat die Entscheidung getroffen?

Derselbe Aufsichtsrat der Klinikgesellschaft, der zuvor für die anderen Gutachten auch einstimmig für den Standort in der Mitte gestimmt hatte. Gleiches gilt auch für das Kuratorium. Dem Kreistag wurden die Gutachten vorenthalten. Die Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger wurde abgelehnt.

Wie wird die Petition begründet?

Die Gesundheitsvorsorge der Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Eichsfeld ist von besonderem Interesse. Krankenhäuser und Gesundheitseinrichtungen werden mit öffentlichen Mitteln/Steuergeldern finanziert. Deshalb sollten Ergebnisse von Gutachten als auch Standortdiskussionen bei einer Neustrukturierung von medizinischen Versorgungseinrichtungen öffentlich zugänglich sein und diskutiert werden können. Das ist hier leider nicht geschehen

Der Zentralneubau eines Klinikums, der nur von einem Drittel der Bewohner seines Landkreises akzeptiert und genutzt wird, ist von vornherein unrentabel und kommt einer Fördermittelverschwendung gleich.

Die Verantwortlichen für die Fördermittelvergabe müssen für Transparenz in der Standortentscheidung sorgen und insbesondere kritisch betrachten, warum drei vorangegangene Gutachten den Standort in der Mitte des Landkreises definierten und dann plötzlich etwas anderes entschieden wird.

Ein Gefälligkeitsgutachten muss abgelehnt werden und das erste neutrale Gutachten an die Fördermittelvergabe geknüpft werden.

Richtet sich die Petition auf die Änderung eines Gesetzes? Wie und warum soll das Gesetz geändert werden?

NEIN

Förmliche Rechtsmittel keine.

Es wurden aber Schreiben formuliert und Gespräche mit der zuständigen Ministerin, dem Bischof, dem Landrat, dem Klinikdirektor und mit Kreistagsmitgliedern gesucht und im Kreistag vorgesprochen. Diese Termine sind jedoch nur zum Teil zustande gekommen und waren wenig erfolgreich.


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