Zentralneubau in der Mitte des Landkreises Eichsfeld

Abgeschlossen
2428 Mitzeichnungen
  • Gesundheit & Soziales
  • Nordthüringen
  • eingereicht von Volker Sommer
    aus 37327 Leinefelde-Worbis
  • veröffentlicht am 27.06.2023
  • 20.08.2024
    Statusänderung zu Abgeschlossen
  • 20.08.2024
    Abschlussbericht

    Im Rahmen des Petitionsverfahrens wurde die Thüringer Landesregierung beteiligt und um eine Stellungnahme gebeten. Die entsprechenden Ausführungen des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (TMASGFF) hat der Petitionsausschuss in seine Beratungen zur Petition einbezogen.

    Danach hat eine Expertenkommission der Bundesregierung mehrere Empfehlungen gegeben, wie die Krankenhauslandschaft in Deutschland verändert werden muss, damit die stationäre Ver­sorgung gesichert ist.

    Die seitens des Bundes angestrebte Krankenhausreform ist ein notwendiger Schritt zur wirt­schaftlichen Sicherung der Krankenhäuser durch eine auskömmliche Betriebskosten­finanzierung.

    In Thüringen haben die Strukturveränderungen der letzten Jahrzehnte dafür gesorgt, dass ein tragfähiges Netz in der stationären Versorgung entstanden ist. Jetzt geht es darum, Krankenhäuser in vernünftige und zukunftsorientierte Gesundheitsstandorte umzuwandeln, damit insbesondere die Menschen im ländlichen Raum des Freistaats Thüringen die Versorgung erhalten, die sie benötigen.

    Innerhalb der Landesregierung ist das TMASGFF für die Krankenhausförderung zuständig. Bis es zur Bewilligung von Fördermitteln kommt, ist ein mehrstufiges Verfahren durchzuführen, bei dem insbesondere die Wirtschaftlichkeit einer Krankenhausbaumaßnahme zu bewerten ist. Fördermittel für Krankenhäuser im Rahmen der Investitionsförderung können in erster Linie nur bei Erfüllung der nach Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) und Thüringer Krankenhaus­gesetz (ThürKHG) bestimmten Voraussetzungen und weiterhin nach den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln gewährt werden.

    Gemäß § 10 Abs. 1 ThürKHG hat das TMASGFF zur Bearbeitung von Förderanträgen der Krankenhäuser fachliche Prüfungsverfahren im Wege der Einzelförderung einzuleiten. Im fachlichen Prüfungsverfahren werden insbesondere die Bedarfsgerechtigkeit des Vorhabens, baufachliche Belange und speziell die Einhaltung der Grundsätze nach § 9 Abs. 1 ThürKHG geprüft. Weiterhin ist gemäß § 11 Abs. 1 ThürKHG als Grundlage für die Verwendung der zur Verfügung stehenden Fördermittel nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ThürKHG im Einvernehmen mit den für Inneres und für Finanzen zuständigen Ministerien ein Investitionsprogramm zu erstellen und jährlich auf der Grundlage des Landeshaushalts fortzuschreiben und zu veröffentlichen. Nach § 11 Abs. 2 ThürKHG ist bei der Aufstellung des Investitionsprogramms der Krankenhaus­planungsausschuss zu beteiligen. Ein Anspruch auf Feststellung der Aufnahme in das Investi­tionsprogramm besteht dagegen nicht (§ 11 Abs. 3 ThürKHG). Bewilligungen von Investitions­maßnahmen für Krankenhäuser werden nach diesen Vorgaben durchgeführt.

    Mit Planungsaufruf vom 28. Januar 2022 gemäß § 10 Abs. 1 ThürKHG zur Bearbeitung des Förderantrags vom 22. August 2018 ist das Eichsfeld Klinikum aufgefordert worden, die vollständigen Antragsunterlagen (Haushaltsunterlage Bau) erstellen zu lassen und vorzulegen. Grundlage dafür ist eine nach mehrjährigem Diskussionsprozess entstandene Zielplanung, die auf den Leistungsdaten des Krankenhauses basiert. Die strukturellen Veränderungen für das Eichsfeld Klinikum werden nach Prüfung der Zielplanung für notwendig erachtet.

    Genauere Angaben zu diesen Planungsunterlagen können nicht öffentlich gemacht werden. Diese Daten lassen Rückschlüsse auf die individuellen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen des Krankenhauses zu und dürfen nur zu krankenhausplanerischen Zwecken verwendet werden.

    Insbesondere unter Verweis auf Artikel 67 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 Var. 3 der Verfassung des Freistaats Thüringen ist eine Weitergabe dieser Daten zu anderen Zwecken ausgeschlossen.

    Die geplante Maßnahme zur Errichtung eines Zentralneubaus für das Eichsfeld Klinikum ist in das Krankenhausinvestitionsprogramm 2023 aufgenommen worden. Wie oben ausgeführt werden im weiteren fachlichen Prüfungsverfahren die Bedarfsgerechtigkeit des Vorhabens, baufachliche Belange und insbesondere die Einhaltung der Grundsätze nach § 9 Abs. 1 ThürKHG kontinuierlich geprüft und bei der Umsetzung des Vorhabens überwacht.

    Nach einem intensiven Diskussionsprozess sollen nun die bisher an drei Standorten erbrachten stationären und ambulanten Leistungen des Krankenhauses in einem Ersatzneubau konzentriert werden. Ohne diese Maßnahme ist eine wohnortnahe stationäre Versorgung in Nordwest­thüringen in der bisherigen hohen Qualität für weite Teile der Bevölkerung nicht mehr zu gewährleisten.

    Die Petition wurde antragsgemäß auf der Petitionsplattform des Thüringer Landtags veröffentlicht und durch insgesamt 2.428 Mitzeichner unterstützt. Das für eine öffentliche Anhörung im Petitionsausschuss erforderliche Quorum wurde damit erreicht und der Petitionsausschuss hat daher am 23. November 2023 eine öffentliche Anhörung durchgeführt. Der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung wurde zur Anhörung hinzugezogen und um Mitberatung der Petition ersucht.

    Im Ergebnis der Beratungen wurde festgestellt, dass es Ziel der Landesregierung ist, die Thüringer Krankenhaus­landschaft künftig so aufzustellen, dass sie eine qualitativ hohe Versorgung für alle Menschen gewährleistet, egal wo sie wohnen. Die Frage des Standortes eines Krankenhausneubaus wird von vielen Faktoren bestimmt, insbesondere auch von strategischen Erwägungen auf Basis der vorhandenen (medizinischen) Leistungsdaten des Krankenhauses. Eine Entscheidung darüber, wo letztlich gebaut wird, obliegt der Geschäftsführung des Krankenhauses. Im Rahmen des konkreten Abwägungsprozesses zur Standortfrage im Fall des Ersatzneubaus für das Eichsfeld Klinikum hat das TMASGFF keine Zuständigkeit und war deshalb auch nicht eingebunden. Der geplante Ersatzneubau des Eichsfeld Klinikums soll mit der zu Grunde liegenden medizinischen Konzeption, insbesondere die medizinische Versorgung im gesamten Landkreis Eichsfeld sichern.

    Der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung hat die Petition in seiner 65. Sitzung am 30. November 2023 beraten und im Ergebnis festgestellt, dass dem in der Petition vorgebrachten Anliegen nicht abgeholfen werden kann. Die Standortentscheidung für den Kranken­hausneubau war nicht durch den Landtag zu beeinflussen. Der Petitionsausschuss schloss sich dem Votum des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung an und hat die Petition gemäß § 17 Nr. 9 Thüringer Petitionsgesetz abgeschlossen. Auch er sah im Ergebnis seiner Beratung keine Möglichkeit, dem Anliegen der Petition abzuhelfen.

     

  • 23.10.2023
    Zwischenbericht

    Der Petitionsausschuss hat in seiner 43. Sitzung am 31. August 2023 beschlossen, eine öffentliche Anhörung zu der Petition durchzuführen.

    Die Anhörung wird am 23. November 2023 um 15.00 Uhr im Thüringer Landtag, Funktionsgebäude Raum 101, stattfinden.

    Es ist beabsichtigt, die Anhörung als Video-Stream auf der Homepage des Landtags unter https://www.thueringer-landtag.de/ im Internet zu übertragen.

  • 14.08.2023
    Zwischenbericht

    Die Petition ist am 27. Juni 2023 auf der Petitionsplattform des Thüringer Landtags veröffentlicht worden. In der Mitzeichnungsfrist wurde die Petition von 2.428 Mitzeichnern unterstützt.

    Damit wurde das für eine öffentliche Anhörung im Petitionsausschuss erforderliche Quorum erreicht.

    Der Petitionsausschuss wird in seiner nächsten Sitzung am 31. August 2023 über das weitere Verfahren in der Angelegenheit beraten.

  • 09.08.2023
    Statusänderung zu In Beratung
  • 27.06.2023
    Statusänderung zu Mitzeichnen