Gegen die Namensänderung in "Stadt Heldrungen"

Abgeschlossen
280 Mitzeichnungen
  • Anderes
  • Gesamtthüringen
  • eingereicht von Georg Müller
    aus 06577 Oldisleben
  • veröffentlicht am 20.01.2020

Welches Ziel hat die Petition?

Wir wollen einen neutralen Namen, welcher niemanden bevorteilt und in dem sich alle Bürgerinnen und Bürger der neu gebildeten Stadt erkennbar wiederfinden.

Welche Entscheidung wird beanstandet?

Die Petition richtet sich gegen den Beschluss des Stadtrates vom 30.09.2019 zur Namensänderung "Stadt an der Schmücke" in "Stadt Heldrungen".

Welche Behörde hat die Entscheidung getroffen?

Stadtrat der Stadt "An der Schmücke"

Wie wird die Petition begründet?

Wir, als Bürger der neugebildeten Stadt "An der Schmücke", haben uns im Zuge der freiwilligen Neugliederung in Thüringen mit der Stadt Heldrungen, den Gemeinden Bretleben, Gorsleben, Hauteroda, Hemleben, Oldisleben und Sachsenburg zur Landgemeinde zusammengeschlossen. Dieser Vertrag über den Zusammenschluss zu einer Landgemeinde der genannten Ortschaften ist von allen Bürgermeistern am 05.04.2018 unterschrieben worden. Dieser trägt den Namen "An der Schmücke". Mit einer Mehrheit mit 7 Gegenstimmen beschloss der neu gebildete Stadtrat den festgesetzten Namen" An der Schmücke" in "Heldrungen" zu ändern. Durch diesen Beschluss des Stadtrates geht ein Riss durch diese junge Gemeinschaft der neuformierten Landgemeinde. Wir, die Unterzeichner, sehen eine zukünftige gemeinschaftliche Entwicklung gefährdet, da sich ein Bestandteil der neu gebildeten Landgemeinde Vorteile verschafft und die Solidarität unter den anderen Gemeinden untergräbt. Ebenso sehen wir dadurch wesentliche Grundlagen für die zukünftige Zusammenarbeit in Frage gestellt. Wir, die Unterzeichner dieser Petition, sind gegen die Änderung der im §16 (3) des Thüringer Gesetzes zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2019 vom 18.12.2018 festgesetzten Namen "An der Schmücke" in "Heldrungen".

Richtet sich die Petition auf die Änderung eines Gesetzes? Wie und warum soll das Gesetz geändert werden?

nein

Welche Rechtsbehelfe wurden in dieser Sache bereits eingereicht?

keine

Verteilung der digitalen Mitzeichnungen