Die kleine Bauvorlageberechtigung soll auch für Meister des Maurer-, Zimmerer-, Bautechniker- und Betonbauerhandwerks gelten.Die kleine Bauvorlagenberechtigung gilt für: gewerbliche Gebäude unter 200m² Brutto- Grundfläche, die eingeschlossen sindlandwirtschaftliche Betriebsgebäude unter 200m² Brutto- Grundfläche, die unter die Gebäudeklassen 1 bis 3 fallenGaragen mit weniger als 200m² NutzflächeWohngebäude unter 200m², mit nicht mehr als zwei WohnungenVergleiche: Art. 61...