Änderung §3 Abs. (1) "Kontaktbeschränkungen in der Öffentlichkeit" der Thüringer SARS-CoV-2-Sondereindämmungsmaßnahmenverordnung -ThürSARS-CoV-2-SonderEindmaßnV0-) Vom 31. Oktober 2020
Welches Ziel hat die Petition?
Eine Änderung des Absatz 1 § 3 der Thüringer SARS-CoV-2-Sondereindämmungsmaßnahmenverordnung-ThürSARS-CoV-2-SonderEindmaßnV0- vom 31. Oktober 2020
Es ist aus meiner Sicht nicht hinnehmbar, das folgende Situation per Verordnung bereits ordnungswidrig ist: Zwei Personen unterschiedlicher Haushalte gehen durch die Stadt. Sie treffen einen Freund (aus einem dritten Haushalt), bleiben stehen und unterhalten sich.
Welche Entscheidung wird beanstandet?
Absatz 1 § 3 der Thüringer SARS-CoV-2-Sondereindämmungsmaßnahmenverordnung-ThürSARS-CoV-2-SonderEindmaßnV0- vom 31. Oktober 2020
Welche Behörde hat diese Entscheidung getroffen?
Die Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
sowie
Der Minister für Bildung, Jugend und Sport
Wie wird die Petition begründet?
Durch diese Verordnung werden die Grundrechte der Freiheit der Person (Artikel 2 Abs. 2
Satz 2 des Grundgesetzes, Artikel 3 Abs. 1 Satz 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen),
der Versammlungsfreiheit (Artikel 8 des Grundgesetzes, Artikel 10 der Verfassung des Freistaats Thüringen) und der Freizügigkeit (Artikel 11 des Grundgesetzes, Artikel 5 Abs. 1 der
Verfassung des Freistaats Thüringen) eingeschränkt. Die Einschränkung halte ich unter Betrachtung der Zahl der schweren Verläufe einer SARS-CoV-2 Erkrankung in Thüringen für unverhälnismäßig.
Richtet sich die Petition auf die änderung eines Gesetzes? Wie und warum soll das Gesetz geändert werden?
Nein
Welche Rechtsbehelfe wurden in dieser Sache bereits eingereicht?
Keine
Zwischenbericht
Die Petition ist am 12. Dezember 2020 auf der Petitionsplattform des Thüringer Landtags veröffentlicht worden. In der sechswöchigen Mitzeichnungsphase wurde die Petition von 5 Mitzeichnern unterstützt. Da das in § 16 Abs. 1 Satz 2 Thüringer Petitionsgesetz vorgegebene Quorum von mindestens 1.500 Mitzeichnungen nicht erreicht worden ist, wird keine öffentliche Anhörung zu der Petition durchgeführt.
Der Petitionsausschuss wird die Petition in einer seiner nächsten Sitzungen inhaltlich beraten.
Diese Petition wurde mitgezeichnet von:
-
Franziska Hoven92224 Amberg
-
Michael Kürschner99091 Erfurt
-
Joachim Pätzold99976 Anrode
-
Stephan Raasch99097 Erfurt
-
Sven Sauer99084 Erfurt
-
Daniela Wachsmuth99092 Erfurt
-
Danilo Zährl99086 Erfurt