Der Petitionsausschuss hatte am 2. März 2023 eine öffentliche Anhörung zu der Petition durchgeführt. Im Rahmen der Anhörung hatten die Petentin und die von ihr benannten Vertrauenspersonen Gelegenheit, das Anliegen noch einmal öffentlich vorzutragen.
Der Minister für Bildung, Jugend und Sport verwies in seinen Ausführungen auf die Verfassung, in der das Recht auf Bildung verankert sei. Daraus leite sich für den Freistaat Thüringen ab, entsprechende Bildungsangebote vorzuhalten. Er bemerkte, dass es sinnvoll und notwendig sei, dass über die Qualität von Bildung und von Unterricht an Schulen diskutiert werden könne. Mit dem Recht auf Bildung seien auch Pflichten für den Staat und für die Bürgerinnen und Bürger verbunden. Würden Bildungsangebote in Form von Schulen vom Staat vorgehalten, ergebe sich eine Mitwirkungspflicht der Bürgerinnen und Bürger. Dieser Aspekt beziehe sich auch auf die Schulpflicht. Er äußerte, dass er Schulpflicht als Teilnahme an dem vom Staat vorgehaltenen Bildungssystem verstehe.
Auf das Protokoll zu der öffentlichen Anhörung, welches in der Parlamentsdokumentation des Landtags einsehbar ist, wird an dieser Stelle verwiesen (https://parldok.thueringer-landtag.de/ParlDok/dokument/92083/36_sitzung_petitionsausschuss.pdf).
Im Weiteren erfolgte zunächst eine Beratung derer Petition im hinzugezogenen Fachausschuss. In seiner Beratung am 31. März 2023 (55. Sitzung) hat der AfBJS die Auffassung der Petentin, dass das bestehende Schulsystem ein System der Demütigung und Repression sei, nicht geteilt. Es wurde auf die gesetzlichen Regelungen, mit denen auch die Pflicht zum Besuch der Schule und zur Teilnahme am Unterricht verbunden sei, verwiesen.
Der Minister für Bildung, Jugend und Sport machte in der Sitzung des AfBJS darauf aufmerksam, dass für langzeiterkrankte Schülerinnen und Schüler schulische Angebote in Kliniken und im Hausunterricht gewährt werde. Auch für Kinder von beruflich Reisenden (z.B. Schausteller) würden entsprechende Bildungsangebote zur Beschulung unterbreitet. Am Hauptwohnsitz besuchten die Schülerinnen und Schüler eine Stammschule; unterwegs würden sie online oder von beauftragten Lehrern unterrichtet, die sie entweder begleiteten oder den Unterricht am jeweiligen Aufenthaltsort abhielten. Dabei handele es sich jedoch um eine abweichende Schulform. Jedes Kind sei aber an einer Schule angemeldet und werde in einem bestimmten Mindestumfang unterrichtet.
Im Ergebnis seiner Beratung hat sich der AfBJS gegen eine Abschaffung der Schulpflicht ausgesprochen und dem Petitionsausschuss empfohlen festzustellen, dass dem in der Petition vorgebrachten Anliegen nicht abgeholfen werden kann.
Der Petitionsausschuss hat sich dem Votum des Fachausschusses angeschlossen und die Petition in seiner 41. Sitzung am 22. Juni 2023 gemäß § 17 Nr. 9 ThürPetG abgeschlossen.
Ungeachtet dessen geht der Petitionsausschuss davon aus, dass die Petition einen Impuls gegeben hat weiterhin zu überlegen, wie das staatliche Schulsystem entwickelt werden kann, dass es den modernen Ansprüchen im 21. Jahrhundert entspricht.