Zum Inhalt springen

„Für einen wissenschaftlich fundierten, respektvollen Umgang mit Wildtieren als Teil unseres Natur- und Kulturerbes – zum Schutz von Biodiversität"

Die Jenaer Erklärung vom 07.03.2026 ist Grundlage der eingereichten Petition.
Mitzeichnen noch 42 Tage
3 Mitzeichnungen
  • Umwelt & Naturschutz
  • Gesamtthüringen
  • eingereicht von Karsten Schmidt
    aus 07407 Uhlstädt - Kirchhasel
  • veröffentlicht am 30.06.2026
  • noch 42 Tage mitzeichenbar

Welches Ziel hat die Petition?

Ziel dieser Petition ist es, den Umgang mit Wildtieren – insbesondere mit Wildwiederkäuern in der Kulturlandschaft – grundlegend neu auszurichten und konsequent an wissenschaftlichen, ökologischen und tierschutzfachlichen Grundlagen zu orientieren. Der derzeitige gesellschaftliche Umgang sowie die Akzeptanz gegenüber freilebenden Wildtieren, insbesondere gegenüber Wildwiederkäuern, haben ein kritisches Niveau erreicht. Ihre natürliche Rolle in der Kulturlandschaft wird häufig unterschätzt oder durch Nutzungsinteressen überlagert. Dies führt dazu, dass sowohl die fachliche Qualität im Umgang mit Wildlebensräumen als auch die Gesundheit und das Wohlergehen der Tiere zunehmend gefährdet sind.

Die Petition verfolgt daher das Ziel, einen nachhaltigen, respektvollen und wissenschaftlich fundierten Umgang mit Wildtieren zu etablieren. Wildtiere sind nicht nur Bestandteil von Ökosystemen, sondern auch ein wertvolles Kulturgut, das es in seiner ökologischen Funktion, biologischen Eigenständigkeit und gesundheitlichen Integrität zu bewahren gilt.

Hierfür ist es notwendig,

·       die Lebensräume von Wildtieren in ihrer ökologischen Funktion konsequent zu schützen und zu entwickeln,

·       das Management von Wildtierpopulationen an biologischen und tiergesundheitlichen Erfordernissen auszurichten,

·       die Rolle von Wildwiederkäuern als Schlüsselarten für Biodiversität und Landschaftsentwicklung anzuerkennen,

·       sowie die gesellschaftliche Wahrnehmung und Akzeptanz im Sinne eines verantwortungsvollen und wertschätzenden Umgangs mit Naturgütern zu stärken.

Langfristig soll so gewährleistet werden, dass Wildtiere in einer sich wandelnden Kulturlandschaft nicht weiter in ihrer Existenz und Gesundheit beeinträchtigt werden, sondern als funktionaler Bestandteil intakter und resilienter Ökosysteme erhalten bleiben.

Welche Entscheidung wird beanstandet?

„Verordnung zur Durchführung des Thüringer Jagdgesetzes (ThJGAVO)“ Inkraftgetreten am 11.

Die Jagd ist gemäß § 1 Abs. 1 Bundesjagdgesetz (BJagdG) so auszuüben, dass ein den landschaftlichen und landeskulturellen Verhältnissen angepasster, artenreicher und gesunder Wildbestand erhalten bleibt und die Lebensgrundlagen des Wildes gesichert werden. Diese gesetzliche Vorgabe begründet eine verbindliche öffentlich-rechtliche Hegeverpflichtung, die sowohl die körperliche Gesundheit und Fitness der Wildtiere als auch die Stabilität ihrer Populationen und die Funktionsfähigkeit ihrer Lebensräume umfasst. Gleichzeitig sind die Anforderungen des Tierschutzes zu beachten. Als unbestimmter Rechtsbegriff ist die Hegeverpflichtung nach anerkannten Grundsätzen der Rechtsanwendung im Lichte des jeweils aktuellen Standes von Wissenschaft und Forschung auszulegen und fortzuentwickeln.

Der wissenschaftliche Erkenntnisstand zur Wildökologie zeigt eindeutig, dass Wildtiere, insbesondere Wildwiederkäuer, in einem hochkomplexen Gefüge aus Lebensraum, Ernährung, Verhalten und äußeren Einflüssen stehen. Untersuchungen unter anderem von Anke und weiteren Autoren belegen, dass die körperliche Kondition, die Reproduktionsleistung und die Krankheitsanfälligkeit maßgeblich durch die standortabhängige Mineralstoffversorgung und die Qualität der Äsung bestimmt werden. Daraus folgt zwingend, dass die Sicherung geeigneter Lebensräume ein integraler Bestandteil der gesetzlichen Hegeverpflichtung ist und nicht durch eine einseitig auf Populationsreduktion ausgerichtete Jagdausübung ersetzt werden kann.

Vor diesem Hintergrund ist die derzeitige „Verordnung zur Durchführung des Thüringer Jagdgesetzes“ (ThJGAVO) kritisch zu überprüfen. Insbesondere die Bejagung von Wildwiederkäuern während der evolutiv angelegten Winterruhe steht im Spannungsverhältnis zu den dargestellten gesetzlichen und wissenschaftlichen Anforderungen. In der vegetationsarmen Winterperiode sind wiederkäuende Wildtiere auf eine Minimierung ihres Energieverbrauchs angewiesen. Sie reduzieren ihren Stoffwechsel, passen ihre Aktivität an und sind in besonderem Maße auf Ruhe sowie störungsarme Lebensräume angewiesen.

Jagdliche Eingriffe in dieser sensiblen Phase führen zu Flucht- und Stressreaktionen, die mit einem erheblich erhöhten Energieverbrauch verbunden sind. Dies kann den physiologischen Zustand der Tiere nachhaltig beeinträchtigen und steht damit im direkten Widerspruch zum gesetzlichen Ziel der Erhaltung eines gesunden Wildbestandes im Sinne des § 1 BJagdG. Gleichzeitig widerspricht eine solche Praxis den Anforderungen des § 1 Tierschutzgesetz, wonach keinem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt werden dürfen. Eine dauerhafte oder wiederkehrende Beunruhigung sowie eine energetische Überforderung in physiologisch kritischen Lebensphasen sind daher als tierschutzrechtlich relevante Belastungstatbestände zu bewerten.

Darüber hinaus ist festzustellen, dass intensive anthropogene Beunruhigung, insbesondere durch jagdliche Maßnahmen zur Vermeidung von Wildschäden, nicht zwangsläufig zu einer Reduzierung dieser Schäden führt. Vielmehr zeigen wildökologische Erkenntnisse, dass gestresste und verdrängte Tiere gezwungen sind, verstärkt energie- und nährstoffreiche Bereiche wie landwirtschaftliche Kulturen oder junge Waldverjüngung aufzusuchen. Dies kann lokal zu einer Verstärkung von Schäden führen und steht damit im Widerspruch zum Ziel einer effektiven und nachhaltigen Schadensprävention. Die derzeitige Praxis ist somit sowohl aus ökologischer als auch aus ökonomischer Perspektive kritisch zu bewerten.

Ein weiterer wesentlicher Aspekt ist die bislang unzureichende strukturelle Sicherung zentraler Lebensraumelemente. Wissenschaftlich anerkannt ist, dass Wildtiere ein funktionales Zusammenspiel aus Äsungsflächen, Deckung und störungsarmen Ruhebereichen benötigen. Diese Faktoren bestimmen maßgeblich die Raumnutzung, das Verhalten und die Gesundheit der Tiere. Eine nachhaltige Reduzierung von Nutzungskonflikten kann daher nur durch die verbindliche Integration solcher Strukturen in die Landschaft erreicht werden. Die rechtliche Verankerung von Wildäsungsflächen sowie von Ruhezonen stellt insofern eine notwendige Ergänzung der bestehenden jagdrechtlichen Instrumente dar.

Neben diesen ökologischen und tierschutzrechtlichen Aspekten sind auch genetische Gesichtspunkte stärker zu berücksichtigen. Die wissenschaftlich belegte genetische Erosion insbesondere beim Rotwild in Deutschland erfordert eine Anpassung der bisherigen Managementstrategien. Eine differenzierte Behandlung von Alters- und Geschlechtsklassen sowie die gezielte Schonung genetisch relevanter Individuen – etwa juveniler Hirsche außerhalb von Einstandsgebieten – können einen wichtigen Beitrag zur langfristigen Stabilisierung der Populationen leisten und sollten entsprechend in jagdrechtlichen Regelwerken berücksichtigt werden.

Auch das Muffelwild ist differenziert zu betrachten. Als ursprünglich europäische Wildart können die in Thüringen vorhandenen Bestände eine genetisch bedeutsame Ressource darstellen, insbesondere im Hinblick auf degradierte Ursprungsbestände im Mittelmeerraum. Daraus ergibt sich eine Verantwortung über die Landesgrenzen hinaus im Sinne des internationalen Biodiversitätsschutzes.

Insgesamt zeigt sich, dass die derzeitige Praxis, insbesondere im Rahmen der ThJGAVO, die komplexen ökologischen, physiologischen und genetischen Zusammenhänge nur unzureichend berücksichtigt. Die pauschale und teilweise intensive Bejagung, insbesondere während sensibler Lebensphasen sowie das Zusammenlegen von Altersklassen bei der Abschussaufteilung, stehen in einem klaren Spannungsverhältnis zu den Anforderungen des Bundesjagdgesetzes sowie des Tierschutzgesetzes.

Hieraus ergibt sich ein struktureller Normkonflikt zwischen der Hegeverpflichtung des § 1 BJagdG, den konkreten Regelungen der Thüringer Jagdverordnung sowie den Vorgaben des Tierschutzgesetzes. Vor dem Hintergrund des Staatsziels Umwelt- und Tierschutz gemäß Art. 20a Grundgesetz ist der Gesetzgeber verpflichtet, diese Regelungen kritisch zu überprüfen und an den aktuellen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse anzupassen.

Ein zukunftsfähiges Wildtiermanagement muss sich daher zwingend an den biologischen Grundlagen der betroffenen Arten orientieren. Dazu gehören insbesondere die Berücksichtigung energetisch sensibler Zeiträume, die Minimierung von Störungen, die Sicherung funktionaler Lebensraumstrukturen sowie die Einbeziehung genetischer Aspekte. Nur durch eine solche evidenzbasierte und integrative Herangehensweise kann gewährleistet werden, dass sowohl die gesetzlichen Anforderungen als auch die ökologischen und tierschutzrechtlichen Zielsetzungen erfüllt werden.

Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass der im § 1 Bundesjagdgesetz verwendete Begriff der „landeskulturellen Verhältnisse“ sowie die in der Praxis häufig damit verknüpfte „gute fachliche Praxis“ der Land- und Forstwirtschaft keine eindeutig normierten und abschließend definierten Rechtsbegriffe darstellen. Es handelt sich vielmehr um offene, dynamische Begriffe, die einer Auslegung bedürfen und sich im Laufe der Zeit entsprechend gesellschaftlicher, wirtschaftlicher und fachlicher Rahmenbedingungen verändern.

Aufgrund dieser fehlenden normativen Konkretisierung besteht die konkrete Gefahr, dass sich die Auslegung dieser Begriffe einseitig an ökonomischen Nutzungsinteressen orientiert und ökologische sowie tierschutzrechtliche Belange nicht in angemessenem Umfang berücksichtigt werden. In der Praxis wird der Begriff der „landeskulturellen Verhältnisse“ daher häufig verkürzt auf forstliche Produktionsziele oder landwirtschaftliche Nutzungskonzepte reduziert, ohne die komplexen ökologischen Wechselwirkungen sowie die biologischen Anforderungen wildlebender Tiere ausreichend einzubeziehen.

Aus rechtsdogmatischer Sicht ist jedoch erforderlich, diese unbestimmten Rechtsbegriffe im Sinne einer verfassungskonformen Auslegung unter Berücksichtigung des Staatszieles des Umwelt- und Tierschutzes gemäß Art. 20a Grundgesetz zu interpretieren. „Landeskulturelle Verhältnisse“ dürfen daher nicht ausschließlich aus der Perspektive menschlicher Nutzung verstanden werden, sondern sind unter Einbeziehung der ökologischen Tragfähigkeit sowie der natürlichen Lebensansprüche wildlebender Tiere auszulegen.

Unterbleibt eine solche ganzheitliche Betrachtung, besteht die Gefahr einer strukturellen Fehlentwicklung, bei der sich rechtliche und praktische Maßstäbe systematisch zu Ungunsten frei lebender Tierarten verschieben. Insbesondere kann dies dazu führen, dass jagdliche Maßnahmen primär zur Absicherung forstlicher oder landwirtschaftlicher Nutzungssysteme eingesetzt werden, ohne die gesetzlichen Anforderungen der Hege sowie die Belange des Tierschutzes angemessen zu berücksichtigen.

Vor diesem Hintergrund ist es geboten, die Auslegung und Anwendung des § 1 BJagdG sowie der darauf aufbauenden landesrechtlichen Regelungen – insbesondere der Thüringer Jagdverordnung – konsequent an den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen zur Wildökologie, Tierphysiologie und Biodiversität auszurichten. Nur so kann sichergestellt werden, dass die offenen Rechtsbegriffe nicht zu einer einseitigen Belastung der Wildtierpopulationen führen, sondern im Sinne eines integrativen, nachhaltigen und rechtssicheren Wildtiermanagements angewendet werden.

Zusammenfassend ergibt sich daraus ein unmittelbarer gesetzgeberischer Handlungsbedarf. Die derzeitige Regelungslage wird den Anforderungen des Bundesjagdgesetzes, des Tierschutzgesetzes sowie des verfassungsrechtlichen Staatsziels Umwelt- und Tierschutz nicht in vollem Umfang gerecht. Eine Anpassung der jagdrechtlichen Rahmenbedingungen hin zu einem evidenzbasierten, ökologisch integrierten und tierschutzgerechten System ist daher zwingend erforderlich.

Welche Behörde hat die Entscheidung getroffen?

Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

Werner-Seelenbinder-Straße 8

99096 Erfurt

Deutschland

 

Zuständig seit: 12/2024

Thüringer Ministerium Für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten

Beethovenstr. 3

99096 Erfurt

Deutschland 

Wie wird die Petition begründet?

Der Freistaat Thüringen mit seinen vielfältigen Lebensräumen und außergewöhnlichen Artenvorkommen trägt eine besondere Verantwortung für den Schutz, die Entwicklung und die langfristige Sicherung der Biodiversität. Gleichzeitig zeigt sich in Deutschland, dass freilebende Säugetiere nur noch einen äußerst geringen Anteil von ca. 5 % der Biomasse ausmachen – ein deutliches Zeichen für die tiefgreifende Veränderung natürlicher Ökosysteme und den stetig zunehmenden Druck auf Wildtierpopulationen.

Vor diesem Hintergrund ist es Ziel dieser Petition, verbindlich festzuschreiben, dass der zukünftige Umgang mit Wildtieren konsequent auf wissenschaftlichen Erkenntnissen zu Tiergesundheit, Physiologie und natürlichen Lebensansprüchen basiert. Wildtiermanagement darf sich dabei nicht länger primär an Traditionen oder Nutzungsinteressen orientieren, sondern muss sich an den biologischen Grundlagen der jeweiligen Arten ausrichten.

Insbesondere aktuelle und etablierte Forschungsergebnisse – wie die wissenschaftlichen Arbeiten zur Pansenphysiologie und Tiergesundheit unter anderem von Prof. Dr. Anke et al. (Jena) – müssen als verpflichtende fachliche Grundlage in Planung, Ausbildung, Management und gesetzliche Regelwerke integriert werden. Nur so kann gewährleistet werden, dass wildlebende Tiere unter Bedingungen existieren, die ihren natürlichen Bedürfnissen und ihrem Gesundheitsstatus gerecht werden.

Diese Petition fordert daher eine konsequente Orientierung am natürlichen Verhalten, am Stoffwechsel sowie am Gesundheitsbedarf von Wildtieren. Gleichzeitig ist eine systematische Berücksichtigung der ökologischen Funktionen von Tierarten für stabile und resiliente Ökosysteme erforderlich, insbesondere im Rahmen von Biotoppflege, Landnutzung und Landschaftsentwicklung. Es gilt anzuerkennen, dass Wildtiere zunehmend unter nicht artgerechten Bedingungen in anthropogen geprägten Räumen leben und dass daraus langfristige Schäden für Tiergesundheit und Ökosysteme entstehen können.

Darüber hinaus wird die verbindliche Umsetzung der internationalen Verpflichtungen aus der UN‑Biodiversitätskonvention von Rio 1992 auf regionaler Ebene eingefordert. Diese muss konkret, wissenschaftlich fundiert und nachvollziehbar in politische und praktische Maßnahmen im Sinne eines Schutzes durch nachhaltige Nutzung erfolgen.

Dem Freistaat Thüringen kommt hierbei eine besondere Rolle zu. Aufgrund seiner vielfältigen Landschaftsstrukturen und Artenvorkommen kann und soll Thüringen eine Vorreiterrolle für einen modernen, wissenschaftlich fundierten Wildtier- und Biodiversitätsschutz einnehmen. Ziel ist es, ökologische Zusammenhänge nachhaltig zu stärken, die Tiergesundheit langfristig zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen für kommende Generationen zu erhalten.

In diesem Zusammenhang kommt staatlichen und öffentlichen Institutionen eine besondere Verantwortung zu. Sie verwalten das Gesellschaftseigentum Natur treuhänderisch und prägen durch ihr Handeln maßgeblich das gesellschaftliche Verständnis im Umgang mit Wildtieren und ihren Lebensräumen. Daraus ergibt sich eine Vorbildfunktion, die es erfordert, Entscheidungen und Maßnahmen konsequent an wissenschaftlichen Erkenntnissen, ökologischen Zusammenhängen und den natürlichen Bedürfnissen der Arten auszurichten. Ein transparenter, fachlich fundierter und verantwortungsvoller Umgang durch Behörden und öffentliche Träger kann hierbei entscheidend dazu beitragen, Vertrauen zu stärken und eine nachhaltige Entwicklung im Sinne der Biodiversität zu fördern.

Anlässlich der 22. Fachtagung Jagd und Artenschutz am 06. und 07. März 2026 wurde durch die Referenten und den Veranstalter die „Jenaer Erklärung“ formuliert. Im Sinne dieser Erklärung sowie auf ausdrücklichen Wunsch des am 13. Dezember 2025 verstorbenen Leiters der Arbeitsgruppe Artenschutz Thüringen e. V., Martin Görner, sollen wissenschaftliche Erkenntnisse nicht nur diskutiert, sondern konsequent in eine gute fachliche Praxis überführt werden.

Das Vermächtnis von Martin Görner soll dabei in der in Gründung befindlichen „Stiftung für Artenschutz und Forschung – Martin Görner“ weitergeführt werden, um wissenschaftlich fundierten Naturschutz dauerhaft zu stärken und institutionell zu verankern.

Die derzeitigen Handlungsweisen vieler landnutzender Institutionen sowie das gesellschaftliche Selbstverständnis im Umgang mit Wildtierlebensräumen und deren Arten bedürfen daher einer grundlegenden Überprüfung. Ein zukunftsfähiger Umgang mit Wildtieren kann nur dann gelingen, wenn wissenschaftliche Erkenntnisse zur verbindlichen Grundlage politischen und praktischen Handelns werden.

Literaturverzeichnis

ANKE, M. (1968): Untersuchungen zur geochemischen Beeinflussung der Spurenelementversorgung landwirtschaftlicher Nutz- und Wildtiere. Jena.

ANKE, M.; BRÜCKNER, C. (1973): Mineralstoffversorgung und Panseninhaltsanalyse bei Wildwiederkäuern. Beiträge zur Jagd- und Wildforschung.

ANKE, M.; GROPPel, B. (1982): Spurenelementstatus und Ernährungssituation von Wildwiederkäuern in Abhängigkeit vom Standort. Beiträge zur Jagd- und Wildforschung.

ANKE, M.; PARTSCHEFELD, M. (1975): Einfluss der Selenversorgung auf die Reproduktionsleistung der Wiederkäuer. Forschungsbericht, Akademie der Landwirtschaftswissenschaften der DDR.

ANKE, M.; GRÜN, M. (1975): Die standortspezifische Mineralstoffversorgung der Wiederkäuer in der DDR. Forschungsbericht, Akademie der Landwirtschaftswissenschaften der DDR.

ANKE, M. et al. (1973–2002): Untersuchungen zur Mineralstoffversorgung, Äsungsqualität sowie zum Mengen-, Spuren- und Ultraspurenelementstatus von Wildwiederkäuern in Abhängigkeit von Standort, Jahreszeit und Lebensraum. Beiträge zur Jagd- und Wildforschung.

ARNOLD, W.; RUF, T.; REIMOSER, S.; TATARUCH, F.; ONDERSCHEKA, K.; SCHOBER, F. (2004): Nocturnal hypometabolism as an overwintering strategy of red deer (Cervus elaphus). American Journal of Physiology – Regulatory, Integrative and Comparative Physiology, 286: R174–R181.

ARNOLD, W.; BEIGLBÖCK, C.; BURMESTER, M.; GUSCHLBAUER, M.; LENGAUER, A.; SCHRÖDER, B.; WILKENS, M.; BREVES, G. (2015): Contrary seasonal changes of rates of nutrient uptake, organ mass, and voluntary food intake in red deer (Cervus elaphus). American Journal of Physiology, 309: R277–R285.

SIGNER, C.; RUF, T.; ARNOLD, W. (2011): Hypometabolism and basking: Strategies of alpine ungulates to endure harsh winter conditions. Ecology.

RAUCH, H. et al. (2022): Effect of season and diet on heart rate and physiological parameters in red deer (Cervus elaphus). PLoS ONE, 17(6): e0268811.

RUF, T.; ARNOLD, W. (2008): Effects of polyunsaturated fatty acids on hibernation and torpor: A review and hypothesis. American Journal of Physiology.

REIMOSER, S.; NOPP-MAYR, U.; REIMOSER, F. (2023):

Ungulate exclosures (UICOS method) as a monitoring tool for integrative forest–ungulate management in Central Europe – method description and overview of results for different regions over 30 years. Beiträge zur Jagd- und Wildforschung, 48: 173–205. [forschung.boku.ac.at]

REIMOSER, F.; STOCK, J. (2022):

Langfristige Auswirkungen von Wildverbiss auf Waldentwicklung – Ergebnisse aus über 30-jährigen Untersuchungen. Forschungsbericht. [wildes-bayern.de]

NOPP-MAYR, U.; LECHNER, W.; REIMOSER, S.; REIMOSER, F. (2024):

Long-term surveys of ungulates’ effects on tree and shrub species in mountainous forests – outcomes and limits of 30-year studies. Environmental Management

HOFMANN, R.R.; STEWART, D.R.M. (1972): Grazer or browser: A classification based on the stomach structure and feeding habits of East African ruminants. Mammalia, 36: 226–240.

HOFMANN, R.R. (1989): Evolutionary steps of ecophysiological adaptation and diversification of ruminants: A comparative view of their digestive system. Oecologia, 78: 443–457.

HOFMANN, R.R. (2012): Über die Wechselwirkungen von Wald und Wild – eine uralte Geschichte der Ko-Evolution. Artenschutzreport, 28: 42–50.

CLAUSS, M.; LECHNER-DOLL, M.; STREICH, W.J. (2003): Ruminant diversification as an adaptation to forage characteristics: A reevaluation of Hofmann’s concept. Oikos, 102: 253–262.

Autorenliste – Wissenschaftliche Grundlagen Wildökologie

Prof. Dr. Manfred Anke: Arbeiten zur Mineralstoffversorgung und Spurenelementökologie; Bedeutung von Standort und Äsungsqualität für Tiergesundheit.

Prof. Dr. Walter Arnold: Forschung zu Energiehaushalt und Winterphysiologie von Wildtieren; Einfluss von Störungen.

Prof. Dr. Thomas Ruf: Energetische Anpassungen und Stoffwechselprozesse bei Wildtieren.

Prof. Dr. Susanne Reimoser: Wildökologie und Wechselwirkungen zwischen Wild und Wald.

Prof. Dr. Friedrich Reimoser: Langzeitstudien zu Wald-Wild-Systemen und Management.

Dr. Ursula Nopp-Mayr: Langzeitmonitoring und Biodiversitätsforschung.

Prof. Dr. R.R. Hofmann: Klassifikation von Wiederkäuern und Anpassung an Nahrung und Lebensräume.

Prof. Dr. Marcus Clauss: Ernährungsphysiologie von Wildwiederkäuern.

Prof. Dr. Dr. Sven Herzog: Integrative Bewertung von Wald-Wild-Beziehungen.

Dr. Michael Petrak: Verhaltensökologie und Wildtiermanagement.

Dr. Olaf Simon: Habitatnutzung und Einfluss menschlicher Nutzung auf Wildtiere.

Richtet sich die Petition auf die Änderung eines Gesetzes? Wie und warum soll das Gesetz geändert werden?

siehe Begründung der Petition

Welche Rechtsbehelfe wurden in dieser Sache bereits eingereicht?

keine

Verteilung der digitalen Mitzeichnungen