Die Thüringer Landesregierung möge die für die Landwirtschaft, den Natur- und Umweltschutz und das Verkehrswesen zuständigen Ministerien bitten, Rechtsgrundlagen zu schaffen bzw. bestehende rechtliche Regelungen dahin gehend zu ändern und anzupassen, dass
1. Straßengräben und Böschungen entlang von Straßen außerhalb von Ortschaften lediglich in einer Breite von maximal einem Meter einer mehrmaligen Mahd pro Jahr unterzogen werden,
2. die für die Mahd zugänglichen Bereiche außerhalb dieses Mähstreifens lediglich alle 2 Jahre örtlich versetzt nach dem Ende der Vegetationsperiode (Vorschlag: im September) gemäht werden dürfen,
3. dass mit den auf Grund des Punktes 2 eingesparten Finanzmitteln Saatgut von geeigneten Wildblumen erworben und auf den unter 2. beschriebenen straßenfernen Bereichen der Straßengräben und Böschungen ausgebracht wird, so dass sich hier dauerhaft bestehende Blühstreifen entwickeln können
und weitere Empfehlungen zur Durchführung der Anliegen.
Sicherung und Erhöhung von Artenvielfalt und Biodiversität
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eingereicht von Ronald Bellstedt
aus 99867 Gotha - veröffentlicht am 15.06.2022