Im Ergebnis des Petitionsverfahrens hat der Petitionsausschuss der Landesregierung empfohlen, dem Anliegen weitestgehend zu entsprechen. In einer öffentlichen Anhörung im Thüringer Landtag konnten die Petenten im Oktober 2022 überzeugend darlegen, dass die Pflegemaßnahmen an Straßengräben, Böschungen und Feldrainen verbessert werden müssen, um die Artenvielfalt und die Biodiversität zu sichern und zu erhöhen.
In sein abschließendes Votum hat der Petitionsausschuss auch explizit die befürwortenden Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse des Thüringer Landtags, den Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz (AfUEN) und den Ausschuss für Infrastruktur und Landwirtschaft (AfIL) mit einbezogen.
Durch die derzeit vorherrschenden Verfahrensweisen bei der Mahd entlang der Straßen kommt es insbesondere für Insekten zu Beeinträchtigungen der Lebensräume. Der Petitionsausschuss empfahl deshalb, durch Veränderungen des Mähregimes die Straßenrandstreifen insektenfreundlicher zu bewirtschaften, wie bspw. Hinsichtlich des Zeitpunkts der ersten Mahd, der Häufigkeit der Mahdtermine, der Schnitthöhe, der Mähbreite sowie der angewandten Techniken beim Mähen, Mulchen und der Einbringung von Saatgut. Unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten ist ein angepasstes Mähregime an weiteren Abschnitten des Straßennetzes möglich, ohne dass es dabei zu Abstrichen an der Verkehrssicherheit kommen muss.
Der Petitionsausschuss bat die Landesregierung, die Thüringer Straßenbauverwaltung dazu anzuhalten, die Ausschreibungen der Pflegemaßnahmen entlang der 4.000 Kilometer Bundes- und Landesstraßen zukünftig i.S.d. Insektenschutzes anzupassen. So soll, unter Berücksichtigung der Gewährleistung der Verkehrssicherungspflicht, wo immer möglich, die Mähbreite in den Intensivbereichen deutlich von vier auf einen Meter verringert und die Schnitthöhe auf 10 bis 12 Zentimeter erhöht werden. Der Turnus der Mahd soll auf den Intensivflächen auf zweimal jährlich und auf den Extensivflächen auf einmal in zwei Jahren festgelegt werden.
Mit diesen Veränderungen besteht aus Sicht des Petitionsausschusses eine gute Möglichkeit zur Erweiterung des Biotopverbundsystems, indem verschiedene Lebensräume von Tier- und Pflanzenarten über die Seitenränder von Straßen besser miteinander vernetzt werden. Mit einer verbesserten Bewirtschaftung des Straßenbegleitgrüns kann somit ein wichtiger Beitrag für den Artenschutz und die Biodiversität geleistet werden.
Nach § 18 Thüringer Petitionsgesetz ist die Landesregierung nach einer vom Petitionsausschuss ausgesprochenen Überweisung verpflichtet, dem Petitionsausschuss über die weitere Handhabung des Petitionsanliegens zu berichten. Im Zuge dieser Berichterstattung hat das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL) darauf hingewiesen, dass bereits gegenwärtig versucht werde, bei der Mahd entlang der Straßenränder neben Aspekten der Verkehrssicherheit auch landschaftspflegerische und ökologische Aspekte mit einzubeziehen. Bezüglich weiterer Änderungen seien zunächst die Ergebnisse der noch laufenden Untersuchungen und Forschungsvorhaben abzuwarten. In Abhängigkeit von den Ergebnissen würden die technischen Regelwerke für die Pflege der Straßenränder überarbeitet und angepasst und daran anschließend auch die Ausschreibungen für die Durchführung der Grasmahd entlang von Bundes- und Landesstraßen in Thüringen. Der Beschluss des Petitionsausschusses sowie die fachlichen Vorgaben der mitberatenden Ausschüsse würden hierbei berücksichtigt.
Mit Blick auf die Laufzeit der vorgenannten Untersuchungen und Forschungsvorhaben sowie die Laufzeit der Jahresverträge für die Grasmahd entlang von Bundes- und Landesstraßen in Thüringen sei hiermit jedoch nicht vor 2026 zu rechnen. Bereits jetzt könne jedoch abgeschätzt werden, dass für eine ökologischere Grünpflege ein erhöhter Einsatz von Personal und spezieller Technik erforderlich würden und somit eine Erhöhung der im Landeshaushalt veranschlagten finanziellen Mittel für diese Leistung notwendig werde.
Der Petitionsausschuss hat den Bericht der Landesregierung in seiner 41. Sitzung zur Kenntnis genommen. Aufgrund des Inhalts des Berichts sah der Petitionsausschuss den Bedarf für eine weitere fachliche Auseinandersetzung mit dem Thema. Aus diesem Grunde hat der Petitionsausschuss die Petition den fachlich zuständigen Ausschüssen für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten sowie für Umwelt, Energie und Naturschutz nach § 17 Nr. 5 Thüringer Petitionsgesetz als Material überwiesen. Die Fachausschüsse werden damit in die Lage versetzt, die Thematik ggf. in eigener Verantwortung noch einmal zu behandeln und sich mit dem Bericht der Landesregierung politisch auseinander zu setzen.