Die Petition wurde am 30. September 2013 auf der Petitionsplattform veröffentlicht und konnte bis zum 4. November 2013 mitgezeichnet werden. Dabei ist die Petition von 12 Bürgerinnen und Bürgern unterstützt worden.
Nach § 16 Abs. 1 Thüringer Petitionsgesetz wird eine öffentliche Anhörung durchgeführt, wenn eine Petition von mindestens 1.500 Mitzeichnern unterstützt wurde. Deshalb findet keine öffentliche Anhörung zu der Petition statt.
Der Petitionsausschuss forderte die Thüringer Landesregierung auf, zu der Petition Stellung zu nehmen. Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft hat in seiner Stellungnahme insbesondere Ausführungen hinsichtlich der Anzahl von Studienplätzen, der Zulassungsbeschränkungen sowie der Studien- und Prüfungsqualität gemacht.
Der Petitionsausschuss hat die Petition in seiner 50.Sitzuung am 12. Dezember 2013 abschließend behandelt. Der Ausschuss ist im Ergebnis der Erörterung des Anliegens davon ausgegangen, dass mit dem zentralen Vergabeverfahren der Stiftung für Hochschulzulassung ungeachtet der Zulassungsbeschränkungen letztlich für alle Bewerber eine Zulassungschance besteht. Der Ausschuss war auch der Auffassung, dass die Anzahl der Medizin-Studienplätze insbesondere unter Berücksichtigung des Lehrangebots, des Ausbildungsaufwands und der Anzahl von für die Lehre geeigneten Patienten ausreichend ist.
Bezüglich der konkreten Situation hat der Petitionsausschuss festgestellt, dass in Thüringen bisher ein genereller Ärztemangel vermieden werden konnte. Allerdings gibt es einen lokalen Versorgungsbedarf, der jedoch nur bestimmte Facharztgruppen und Regionen betrifft. Deshalb wurden Anreize geschaffen, um insbesondere die Ansiedlung von Ärzten in strukturschwachen Regionen zu fördern.
Mit den Auskünften des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat der Petitionsausschuss die Petition gemäß § 17 Nr. 2 b) Thüringer Petitionsgesetz abgeschlossen.